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Gebürg und Gräntzen mit dem Lande Mähren. 4. Teschen / so an das Ungarische Gebürg und selbiges Lande / wie auch an klein Polen stosset; und durch Heurath / mit der Fürstlichen Erb-Fräulein von Teschen / an das Hauß von Liechtenstein gelangt ist. 5. Oppeln / so gleicher gestalt an klein Polen stosset / und dem König in Polen verschrieben ist. 6. Das Brigische / so auch an klein Polen / da es über die Oder hinauß reichet / gräntzet / und seinen eignen Hertzog / auß dem alten Königlichen Polnischen Stammen / hat. 7. Das Grottkauische und Neissische / dem Herrn Bischoff zu Breßlau gehörig. 8. Das Breßlauische / daran vorhin die Stadt Breßlau Theil gehabt; in diesem Krieg aber völlig an Böheim kommen / und Königlich ist. Und diese beyde Fürstenthümer ligen mitten in Schlesien; wiewol sich das Breßlauische gegen Mitternacht / biß über die Oder erstrecket. 9. Das Olßnische / so gar über der Oder / nach Groß-Polen zu gelegen / und Münsterbergisch ist. 10. Das Lignitzische / so mitten innen ligt / und seinen eignen Hertzogen auß dem Königlichen Polnischen Stammen / wie oben gemeldt / hat. 11. Das Münsterbergische / so sich biß an die Böhmische Gräntzen erstrecket / von welchem unten in der Beschreibung der Stadt Münsterberg. 12.[1] Das Schweidnitzische / so sich biß an die Böhmische Gräntzen erstreckt / und Königlich Böhmisch ist. 13. Das Jauerische / damit es gleiche Meynung hat. Und solches Fürstenthum zum Theil / nach Abend werts / biß an Ober-Laußnitz sich erstrecket. 14. Das Groß-Glogauische / so mit Groß-Polen / und der Marck Brandenburg gräntzet / und auch Königlich Böhmisch ist. 15. Crossen / so Churfürstlich Brandenburgisch ist / und jetzt zur Neuen Marck gerechnet wird. Und dann 16. Sagan / so mit der NiderLaußnitz gräntzet / und von dessen Herren unten in Beschreibung Sagan geredet wird. Zu diesen Fürstenthümern werden auch gerechnet 4. freye Stands-Herrschafften; darunter die Pleß / denen Herren von Promnitz gehörig / an klein Polen; die andern aber / als Wartenberg / so Dohnisch. Mielitsch / so Malzanisch; und Trachenberg / so noch vor wenig Jahren Schaffgotschisch gewesen / gegen GroßPolen / gelegen seyn. Und diese vier Herrschafften haben Fürstliche Gerechtigkeiten / und auff den Fürstentägen ihre Stimm zugleich mit den Fürsten / und nennet man die Inhaber Standes-Herren. Es seyn zwar auch viel andere Freyherren in Schlesien / die aber nicht in gleicher Würde mit den obigen vier alten Standes Herrschafften seyn. Also findet man auch allda zweyerley Adel. Dann theils erkennen / neben dem König in Böheim / bloß das Ober-Ammt / als die eilff Status, welche man insgemein die Minores nennet. Andere sitzen unter den Fürsten / Erbfürstenthumen oder Herrschafften / entweder in Erb- und eigenen / oder in Lehen-Gütern. Und die eilff Status, oder mindere Stände / haben keine Sitz auff den Fürsten-Tägen. Es ist aber der Adel insgemein durch Schlesien sehr groß; von welchen / neben andern Melchias Nehel in Chronographia decennali, und daselbsten in Exegesi Silesiae, zu lesen; allda er / wie solcher umms Jahr 1641. gewesen / nach a. b. c. pag. 304. seqq. erzehlet wird. Ferners und zum III. wird Schlesien getheilet in 4. Cräise. Zum IV. in zwo Seiten / als in Teutsche und Polnische. Die Polnische ist jenseit der Oder / und gegen Mitternacht gelegen; die Teutsche herwarts der Oder / und gegen Mittag zu. Auff der Polnischen Seiten redet man in den Dörffern sehr die Polnische Sprach; wie dann auch auff der Teutschen Seiten von Ohlau auß / biß auff den Cant zu / sich dz Bauren-Volck sehr der Polnischen Sprache befleisset. Und endlich V. wird Schlesien / der Steuer halber / auch in 4. Quartier getheilet. Was andere Gelegenheiten dieses Lands betrifft; so wird das höchste Gebürg allda / so auff einer Seiten das Land umbgibet / das Sudetische genant / so sich biß an das Carpatische oder Ungarische / erstrecket / und Böheim und Mähren / von Schlesien theilet. Siehe / was erwehnter D. Schikfusius, von dem Böhmischen Schnee-Gebürg / oder Risen-Gebürg / so der Schlesier Compaß / oder Wetter-Zeiger ist / und von dem Gespenste daselbst / im 4. Buch seiner Schlesischen Chronik / am 3. Capitel / schreibet; davon auch oben bey Böheim etwas gesagt worden ist. Im Lande selbsten ligen vier besondere hohe Berg / als / der Zottenberg oder Zabothus, Zozensis, Silensis, oder Silentius: der Grätzberg / darauff ein stattliche

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 11.
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1650, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bohemiae_Moraviae_et_Silesiae_(Merian)_201.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)