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historische Recht, um welches heute unsere Landessöhne bluten müssen, erst später.

Christian IV. mischt sich in den dreißigjährigen Krieg und die Kaiserlichen und Schweden fallen in die Herzogtümer ein. Jetzt wird wieder (zu Kopenhagen, 1658) ein Vertrag gemacht, worin dem Hause Holstein-Gottorp die Oberherrschaft über den schleswigschen Anteil zugesichert wird, und da ist es endlich mit der dänischen Lehenshoheit vorbei.

Auf ewig vorbei. Gott sei Dank. Jetzt finde ich mich doch wieder zurecht.

Was geschieht aber durch Patent vom 22. August 1721? Einfach dies: der gottorpsche Anteil von Schleswig wird der dänischen Monarchie einverleibt. Und am 1. Juni 1773 wird auch Holstein dem dänischen Königshause überlassen – das Ganze gilt nun als dänische Provinz.

Das ändert die Sache: ich sehe schon – die Dänen sind im Recht.

Aber doch nicht so ganz. Denn der wiener Kongreß von 1815 erklärt Holstein für einen Teil des deutschen Bundes. Dies aber wurmt die Dänen. Sie erfinden das Schlagwort: „Dänemark bis zur Eider“ und streben nach der totalen Besitznahme des von ihnen „Südjütland“ benannten Schleswig. Hier hingegen wird das „Erbrecht des Augustenburgers“ als Losung gebraucht und zu deutschnationalen Kundgebungen benutzt. Im Jahre 1846 schreibt der König Christian einen offenen Brief, worin er die Integrität des Gesamtstaates als Ziel hinsetzt, wogegen die „deutschen

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Bertha von Suttner: Die Waffen nieder!. Dresden/Leipzig: E. Pierson’s Verlag, 1899, Band 1, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bertha_von_Suttner_%E2%80%93_Die_Waffen_nieder!_(Band_1).djvu/207&oldid=- (Version vom 31.7.2018)