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sonnst mit dem Cristenlichen volkh gebraucht ist nit müglich zuo schreiben / Wie man dan allennthalbn in den Waelden / pergn / vnd auf den Strassen / auch im gantzn Leger / erslagn leutt / die kind von einander gehawn oder auf den Spissen stekhendt / den Swangern weibern die frücht aus dem leib geschnittn vnd nebn den muettern des erbarmkhlich zuosehen ist vor augen ligen siecht vnd funden werden.

Demnach jr frumen Cristen alle hohes vnd niderstanndts / nemet solche straf vnd verhengnus gottes zuhertzen vnd ainem Ebenpildt / bittundt sein goetliche Ma. vmb abwendung seines zorns / vergebung der sundt / vmb gnad vnd erleüchtung vnserer hertzen damit wir ains in vnserm glawbn werden / vnd in der lieb des nagstn brüederlich vnd eintrechtigkhlich wanndeln / vnd das Er vns gnad verleihe dem Tyrannischn Erbveindt vnsers heilign glawbens eintrechtigkhlich mit tatlicher hanndt / ainer dem andern treulich helffendt zuobegegnen / vnd zuo widersteen.       Wo wir aber des nit thuon / vnd dise erste jetzt von Got verhenngte straff vnd ermanung an den Osterreichischn lannden begangn / vns nit zuohertzen geen lassen / vnd wie bißher selbs in der zwitrachtigkait vnd vnainigkhait / des bei vns Cristen zuoerparmen / beleiben wellen zuobesorgen / das Er der Tuerkh / der nun ainest das Teutsch lanndt angegriffen / werde nit feiern / so lanng bis Er als ain gruemiger Leb vnd hungriger Wolf des Cristenlichen bluets / ain lanndt nach dem andern / wie Er dann der gestallt vil Kuenigreich vnd lanndt vnder sich gebracht / verschlikht vnd vertilgt habe.

Vnd wie nun solcher Abtzuog in der nacht beschehn / haben vorgedachter Ibraym Wascha vnd ander Haubtleut mit jm / am Freitag des morgens frue / in dem leger vnd veld / im nachzuog den gantzen tag vngeuerlich bei fünftzigkh oder sechtzigkh tausent zuo Ross in der Ordnung / wie dan kriegßbrauch den abtzuog zuoerhallten / gehalltn / aber nichts gehanndlt.

Vnd nachdem die Herrn Kriegßcommissari vorhin von ainem gefangnem Tuerkhn verstanden / wie der Ibraym Wascha willens waere / die gefangn Turkhn mit vnsern gefangn Cristen [28] gegeneinander zuoledigen: haben genant herrn kriegßcommissari ainen pottn hinaus zuo dem Ibraym Wascha mit ainem schreiben abgefertigt / vnd jme anzaign lassen / das sy dem kriegßgebrauch nach / auch der maynung waern die gefangn zuoerledigen / darauf Er der Ibraym Wascha / den herrn kriegßcommissarien vngeferlich die nachuolgendt mainung zuogeschrieben / vnd auff sein brief jnwendig sein handttzaigen hieneben betzaichent gestellt.

Ibraym Wascha von gots gnaden / hoechster vexirischer Secretari / Obrister Rat des durchleuchtigen vnd vnueberwindlichstn Kaisers Sultan Selleyman / Haubtman vnnd gubernator des gantzn seines Kaiserßthumbs vnd aller seiner sachn / jr Wolgeborn / großmechtign Obrissten vnd haubtleut. Als vns Ewr schreibn durch Ewrm Pottn zuekhomen / haben wir alle sachn verstanden. Vnd wisst / das wir nit kommen sein Ewr Stet eintzenemen / sondern zuosuechn Ewrn Ertz-hertzogn Ferdinandus / aber denselben nit gefunden / darumbn sein wir souil tag da beliben vnd auf jn gewart / aber Er ist nit komen / vnd als gestern haben wir drei ewrer leut gefangn / ledig gelassen / dergleichn wellet jr mit den vnsern gefangn auch handeln / wie wir dan ewrm Potn solchs euch mundlich anzuozaign beuolchn haben. So muegt jr deßhalben ainen von euch heraus zuo vns sich der gefangn zuerkhundigen altzeit schikhn / vnnd jr in solchm fall kain sorg oder forcht vnsers trawen vnd glawbens halbn tragen / dan das dennen zuo Ofen von vns nit glawbn gehallten worden / ist nit vnnser / sondern jr aign schuld gewesen. Geben vor Wienn in mittn Octobris / Anno M D. xxiiij.            Auch dem potten mündlich anzuozaign beuolchn / das die herrn als aufrichtig kriegsleut in dem fall dem kriegßgebrauch nach zuohandeln also bedacht sein wellen / dan dartzue komen das sy nun hin füro miteinander vil zuo handeln werden haben / vnd den Poten mit ainem Rottn damaschken rokh begabt / auch desselben tags den Cristoffen Zettlitz Graf Hannsens von Hardekh venndrich mit seiden vnd gulden stükhn beklaidt / ledig herein geschikht / mit beuelch den herrn Kriegßcommissarien dergleichn maynung auch an zuotzaign.

Empfohlene Zitierweise:
Peter Stern von Labach: Belegerung der Statt Wienn 1529. , Wien 1529, Seite 27–28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Belagerung_Wiens_014.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)