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Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38)


ohne sie jedoch um ihres Ansehens willen zu bevorzugen und den Armen Unrecht zu thun!

Lasset Niemanden geißeln; wenn Dieß aber aus irgend einer Ursache nothwendig geschehen müßte, so geißelt die Schuldigen entweder nur bis zur Abschreckung oder schickt sie zu den weltlichen Richtern!

Bringet die Gerichtssachen zum Abschluß und gestattet nicht, daß die Parteien nach euerer Entscheidung in die Stadt gehen und dort weiter processiren! Diejenigen aber, welche gegen euer Urtheil appelliren, sendet zu uns!

Man soll den Klerikern nicht gestatten, Versammlungen oder andere Orte zu besuchen, ausser in Begleitung von Priestern; deßgleichen dürfen die gottgeweihten Jungfrauen nur in Begleitung der Diakonissen ausgehen.

Keiner von den Priestern, Diakonen oder Klerikern gehe ohne Befehl von uns auf den Kirchhof oder an einen anderen entfernten Ort, und verlasse seine Kirche, auch nicht in Angelegenheiten seiner Ortschaft oder seiner Kirche.

Alle Priester sollen für den Dienst des Hauses Gottes sorgen und alles für dessen Aufrechterhaltung Nothwendige thun. In der Kirche sollen keine Thiere gehalten werden, damit nicht das Haus Gottes verachtet werde.

Wenn ein Periodeute, Priester oder Diakon diese Welt verläßt, so soll er sein Eigenthum der Kirche hinterlassen.

Priester, Diakonen und Kleriker sollen für Niemanden schriftlich oder mündlich Bürgschaft leisten.

Die Priester und Diakonen, wo möglich auch die Asceten, sollen bei der Kirche wohnen.

Die Priester und Diakonen sollen dafür sorgen, daß in jeder Kirche eine Handschrift der evangelischen Perikopen vorhanden sei und vorgelesen werde.

Da, wo Priester sind, sollen diese das Evangelium vorlesen, nicht die Diakonen; auch die Bezeichnung sollen die Priester, wenn sie vorhanden sind, ertheilen.[1]


  1. Bei den Syrern wird gegen die gewöhnliche Praxis der Kirche das Evangelium in der Regel von dem Priester verlesen. [236] Unter der „Bezeichnung“ ist entweder die Taufe oder die mit dem Kreuzeszeichen verbundenen Segnungsgebete über das Volk zu verstehen.
Empfohlene Zitierweise:
Aphraates, Rabulas, Isaak von Ninive in der Übersetzung von Gustav Bickell: Ausgewählte Schriften der syrischen Kirchenväter (BKV Band 38). Jos. Koesel’sche Buchhandlung, Kempten 1874, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:BKV_Erste_Ausgabe_Band_38_235.png&oldid=- (Version vom 31.7.2018)