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In der Plenarsitzung der Armen-Kommission vom 27. September 1849 ward zum Nachfolger Schuberts der 1. Mädchenlehrer an der 4. Bezirksschule, Traugott Gottlieb Höhne, gewählt mit dem Bemerken, daß der Direktor der Kinderbesserungsanstalt in Hinsicht auf seinen höchst schwierigen Beruf rücksichtlich seines Gehaltes zum mindesten dem Direktor einer Armenschule gleichgestellt werden müsse.

Höhne trat sein Amt am 1. November 1849 an, und es lag ihm ob, die im Regulativ angestrebte Fünfteilung des Cötus einigermaßen in Fleisch und Blut umzusetzen. Zu diesem Zwecke ward seiten der Behörde in dem benachbarten Hofmann’schen Hause eine Etage gemietet und zur Aufnahme der 1. Sittenabteilung der Knaben hergerichtet, die, damit sie mit den übrigen Zöglingen gar nicht in Berührung kämen, ihren Unterricht in der 4. Armenschule genossen.

Direktor Höhne mochte wohl bald herausgefühlt haben, daß ihm durch diese Lostrennung der 1. Sittenabteilung nicht nur ein groß Stück seines erziehlichen Einflusses auf diese Kinder verloren gegangen war, sondern daß ihm auch ganz wesentliche Helfer bei der Erziehung der übrigen Zöglinge fehlten. Er entschloß sich deshalb, die Zöglinge der 1. Sittenabteilung wenigstens zum Religionsunterrichte herbeizuziehen, sie aber den übrigen Unterricht in der 4. Armenschule fernerhin genießen zu lassen. Hiergegen ward aber das Kollegium dieser Schule vorstellig, indem es sich in seiner Eingabe vom 11. Mai 1850 dahin aussprach, den Zöglingen der 1. Sittenklasse der Kinderbesserungsanstalt den Unterricht entweder wieder ganz und allein in der Anstalt oder, wie zeither, vollständig mit Einschluß der Religionsstunden in der 4. Armenschule erteilen zu lassen. Wenn seiten dieses Kollegiums zugegeben ward, daß der Erzieher wünschen muß, allen, mithin auch den Zöglingen der 1. Sittenklasse, mindestens den Religionsunterricht selbst zu erteilen, so konnten die Lehrer der 4. Armenschule aus gleichem Interesse den Religionsunterricht für diese Kinder nicht missen.

Zur Beseitigung dieser Differenz ward der Gesamtunterricht, einschließlich des neu hinzugetretenen Zeichnens und Turnens vom Jahre 1850, wieder in die Anstalt zurückverlegt. Hierdurch und durch die vom ökonomischen Inspizienten Stadtrat Seyffert beantragte Beseitigung der die Sittenklassen trennenden Holzscheidewände auf den Schlafsälen, welche demselben ganz überflüssig und für die Reinlichkeit der Anstalt höchst bedenklich erschienen, ward die Knabenabteilung wieder eine einheitliche.

Auf Grund der Wahrnehmung, daß bei Mädchen schwere Vergehungen und grobe Unsittlichkeiten selten vorkämen, eine Behauptung, die mit aller Erfahrung im offenbarsten Widerspruche steht, sollten nur 2 Sittenklassen eingerichtet werden. Es läßt sich aus den Akten aber nicht ersehen, ob damit überhaupt je ein Anfang gemacht worden ist. –

Große Schwierigkeiten erwuchsen der Verwaltung aus dem Umstande, daß die Anstalt zu jener Zeit eine seiten der Polizei und der Gerichtsbehörden lebhaft frequentierte Detentionsanstalt war, wobei die zu einem geordneten gegenseitigen Geschäftsgange unumgänglich nötigen Rücksichtnahmen leider nur zu oft außer acht gelassen wurden, sodaß schon 1847 Stadtrat Gehe, der Vorstand der A.-K., sich zu folgender Vorstellung an die Polizeidirektion gedrungen fühlt: „Uns