Seite:Ausdeved 391715186.pdf/18

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


II.

(18. Februar 1830.)

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend
6 – 7 Nachfrage über die beim gestrigen Gottesdienst gehörte Predigt. Bibelkenntnis der nötigsten Abschnitte. Erklärung des für den morgenden Sonntag gehörigen Kirchentextes.
Stilles Lesen oder Abschreiben
7 – 8 Erklärung eines Liedes zum Auswendiglernen Katechismus. I.
Bibelkenntnis.
II.
Anderweitige Beschäftigungen
Katechismus. Katechismus.
8 – 9 I.
Schreiben.
II.
Lesen.
I.
Orthographische Übung.
II.
Lesen.
I.
Orthographische Übung.
II.
Lesen.
I.
Schreiben.
II.
Elemente im Schreiben.
Singen.
1 – 2 I.
Rechnen
II.
I.
Orthographie
II.
Schreiben.
I.
Rechnen.
II.
Gemeinnützige Kenntnisse, Geographie, vaterl Geschichte, Naturgesch., Technik. I. Kl.
25 Stunden.
2 – 3 I.
Orthographie
II.
I.
Orthographie
II.
Rechnen.
I.
Bibelkenntnis.
II.
I.
Rechnen.
II.
II. Kl.
21 Stunden.

Auf Wunsch des Superintendenten Seltenreich sollten die aus der Schule zu, „Rat und That“ und zu Friedrichstadt ausgewiesenen Kinder den städtischen Polizeischulen zur Korrektion übergeben werden. Hiergegen bemerkt Hofrat Müller, daß die Polizeischulen Armenfreischulen für unbescholtene Kinder seien, deren Ruf er durch die Aufnahme der „Excludierten“ nicht beflecken lassen könne. Diese Schulen würden dann in die Klasse der Strafanstalten herabgesetzt werden und beim Publikum alles Zutrauen verlieren. Er will diese Kinder vielmehr in einer besondern Klasse der Korrektionsanstalt, ohne daß sie dort wohnen, unterrichten lassen. Die Vorsteher der Schulen sollten gehalten sein, bei Ausweisungen den Polizeiinspektor des Bezirks davon in Kenntnis zu setzen, Inspektor Wege aber habe von der A.-K., wenn dergleichen ausgewiesene Kinder der Anstalt künftig übergeben werden, besondere Verordnung zu erhalten.

Am 27. August 1829 ward der zwölfjährige Sohn eines auf der Borngasse wohnenden Schneiders aus der evangelischen Freischule verwiesen, weil er von frühester Kindheit an einen unwiderstehlich gewordenen Hang zum Stehlen an den Tag gelegt, der von den Eltern und Behörden weder auszurotten, noch zu vermindern gewesen war. Am 26. Oktober wurde der Knabe nach der Anstalt gebracht und nachdem er 5 Tage am Unterrichte teilgenommen hatte, blieb er weg, bis er wegen gar zu arger Diebereien am 9. Dezember ergriffen, in der Anstalt als Zögling Aufnahme fand.