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15 später anzufangen, besonders aber auch deshalb, um die von den Zöglingen zu bewältigenden Hausarbeiten zur Aufrechterhaltung der Reinlichkeit und Ordnung im Anstaltsgebäude genügend ausführen lassen zu können.

Das hierauf erlassene Reskript vom 16. Januar 1830 kürzt zwar den Vor- und Nachmittagsunterricht um je eine Stunde täglich und stellt die Zöglinge den Kindern der Armenfreischulen bezüglich der wöchentlichen Stundenzahl gleich, beläßt es aber beim 6 Uhr- resp. 7 Uhr-Anfange, „um die Kinder an frühes Aufstehen zu gewöhnen und sie zu nötigen, die häuslichen Geschäfte auf möglichst kurze Zeit zusammen zu drängen und die Kinder für ihr ganzes Leben an Schnelligkeit im Ankleiden und Reinigung des Körpers zu gewöhnen“. Auf Grund des Regulativs ist von Inspektor Wege der Unterricht nach dem unter I aufgeführten Stundenplane bis Anfang des Jahres 1830 erteilt worden, während von da ab der Stundenplan II die Königliche Genehmigung erhielt.

I.
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Sonnabend
6 – 7 Repetition der Predigt. Bibellesen. Geschichte. Bibliche Geschichte. Katechismus. Katechismus. Erklärung der Evangelien und Episteln.
7 – 8 Religion. Katechismus. Bibliche Geschichte. Katechismus. Katechismus.
8 – 9 Lesen. Lesen. Verstandesübungen. Lesen. Lesen. Singen.
9 – 10 Schreiben. Schreiben. Reformationsgeschichte. Schreiben. Schreiben. Überhören.
12 – 1
1 – 2 Rechnen. Rechnen. Rechnen. Rechnen.
2 – 3 Über den Inhalt der Bibel. Erklärung des Liedes. Lesen und Schreiben. Verstandesübungen oder Lesen und Schreiben.
3 – 4 Nachhilfe. Nachhilfe. Nachhilfe. Nachhilfe.
Sa.: 36 Stunden. *)
  • ) In der am 1. Mai 1825 vor dem Halle’schen Thore in Berlin errichteten Anstalt zur Erziehung sittlich[WS 1] verwahrloster Kinder wurden wöchentlich 24 Stunden erteilt. Je 4 Stunden Religion, Rechnen, Schreiben, Lesen, 2 Stunden Sprachlehre, 1 Gesang und 5 Stunden für Formenlehre, Naturkunde und Verstandesübungen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: sitttlich