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Die Armenier sind nicht die Schuldigen.

Oder sind es die Engländer? Es offenbart die ganze Verlegenheit der öffentlichen Meinung Europas, sich auf die armenischen Massacres einen Vers zu machen, daß man sogar auf den abgeschmackten Einfall gekommen ist, die „armenischen Revolten“ auf „englische Umtriebe“ zurückzuführen und die anglophobe Phantasie des kontinentalen Publikums mit „englischen Golde“, „englischem Waffenschmuggel und „englischen[WS 1] Hetzaposteln“ zu erhitzen. Wo waren denn die englischen Waffen? Wo war das englische Gold? Irgendwo auf dem ganzen Massacregebiet hätte es doch zum Vorschein kommen müssen. Man könnte einen Preis darauf setzen, die „englischen Umtriebe“ in Armenien nachzuweisen, und gewiß sein, daß kein glücklicher Finder ihn sich verdienen würde. Oder sind das schon „englische Umtriebe“, wenn die englischen Konsuln über die Zustände in Armenien Bericht erstatten? Sind das „englische Umtriebe“, wenn englische Diplomaten sich nach siebzehn Jahren gewisser Paragraphen des Berliner Vertrages und der Cyprischen Konvention erinnern und im Verein mit der französischen und russischen Diplomatie sich daran machen, die altbackenen Versprechungen von Reformen, die man einst einem unglücklichen Volke gegeben, wieder aufzuwärmen? Unterlassungssünden, nicht Thatsünden sind es, die das Gericht der Weltgeschichte England und mehr noch als England den andern Großmächten zum Vorwurf machen wird.

Wenn weder die Armenier, noch die Engländer die Schuldigen sind, wer bleibt noch? Ist es wirklich nur ein durch nichts motivierter Einfall der türkischen Behörden von acht großen Provinzen gewesen, ihren armenischen Unterthanen a tempo den Krieg bis aufs Messer zu erklären? Mehr als unwahrscheinlich, – unmöglich! Das türkische Reich ist absolut und centralistisch regiert. Suprema lex regis voluntas. Der Palast und nicht die Valis regieren das Reich.

Wer unsere bisherigen Ausführungen mit Aufmerksamkeit gelesen hat, wird schon längst zu dem Schluß gekommen sein, daß die armenischen Massacres nichts anderes gewesen sind als eine administrative Maßregel, welche im Namen des Sultans von seiten der Centralregierung angeordnet, mit nur allzu großer Bereitwilligkeit von den Provinzialbehörden angeführt wurde. Den zwingenden Beweis hierfür zu liefern, ist jedem mit den Thatsachen Vertrauten ein Leichtes.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: englichen
Empfohlene Zitierweise:
Johannes Lepsius: Armenien und Europa. Eine Anklageschrift. Verlag der Akademischen Buchhandlung W. Faber & Co., Berlin-Westend 1897, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Armenien_und_Europa._Eine_Anklageschrift.pdf/65&oldid=- (Version vom 31.7.2018)