Bildung, Rechtspflege, Verwaltung, soziale Fürsorge daraus bestreiten zu können.
Also aller wahrer Sozialismus wird solange keinen Segen der Menschheit bringen, als die Erträgnisse aus den gemeinwirtschaftlichen Betrieben gegenüber dem Großleihkapital tributpflichtig bleiben.
Darum fordern wir zunächst als Staatsgrundgesetz für die deutschen Völker, dann als Grundgesetz für alle jene Brüdervölker, welche mit uns die Kulturgemeinschaft eines Völkerbundes eingehen wollen, folgendes:
§ 1. Die Kriegsanleihestücke, sowie alle übrigen Schuldtitel des deutschen Reiches, sowie alle übrigen Schuldtitel der deutschen Bundesstaaten, insbesondere Eisenbahnanleihen, ferner die Schuldverschreibungen, alle Selbstverwaltungskörper werden unter Aufhebung der Zinspflicht zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zum Nominalbetrag erklärt.
§ 2. Bei allen übrigen festverzinslichen Papieren, Pfandbriefen, Industrieobligationen, Hypotheken etc. tritt an Stelle der Zinspflicht, die Rückzahlungspflicht; nach 20 oder 25 Jahren ist somit je nach der Höhe der Verzinsung das geliehene Kapital zurückbezahlt und die Schuld erloschen.
§ 3. Alle Immobiliarschulden, Hypotheken etc. werden nach den im Grundbuch eingetragenen Lasten wie bisher ratenweise zurückbezahlt. Das auf diese Weise entschuldete Vermögen an Haus und Bodenbesitz wird anteilweise Eigentum des Staates oder des Selbstverwaltungskörpers. Auf diese Weise kommt der Staat in die Lage, die Mietpreise zu bestimmen und abzusenken.
§ 4. Das gesamte Geldwesen untersteht der Zentralstaatskasse. Alle Privatbanken desgleichen, die Postscheckkassen, Sparkassen und Kreditgenossenschaften werden als Filialbetriebe angegliedert.
§ 5. Aller Realkredit wird nur durch die Staatsbank vergeben. Personal- und Warenkredit wird den Privatbankiers überlassen gegen staatl. Konzession. Diese wird unter Berücksichtigung der Bedürfnisfrage und unter Verbot der Errichtung von Filialen für bestimmte Bezirke erteilt. Die Gebührenordnung wird vom Staate festgesetzt.
§ 6. Die Dividendenwerte werden in gleicher Weise wie die festverzinslichen Papiere in jährlichen Raten von 5% getilgt.
Gottfried Feder: An Alle, Alle! 1. Heft. Huber, München 1919, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:An_Alle,_Alle!_Heft_1,_1919.djvu/9&oldid=- (Version vom 21.3.2017)