Seite:An Alle, Alle! Heft 1, 1919.djvu/44

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Überführung der Zinswirtschaft in die zinslose Wirtschaft auch auf dem Gebiet des Realbesitzes erfolgen könnte. Um das Beispiel übrigens noch zu vollenden, sei der Stand nach 25 Jahren angenommen: dann sind alle Hypotheken zurückbezahlt, nur die dauernden Aufwendungen sind die gleichen oder wegen des höheren Alters des Hauses erhöht von 1000 Mk. auf z. B. 1500 Mk. Der dem Hauseigentümer zugebilligte Satz aus dieser Summe sei auch etwa 1000 bis 1500 Mk., so ergibt sich demnach das Bild, daß rund 3000 Mk. von den Mieteingängen tatsächlich dauernde Lasten sind, während die überschießenden 4000 Mk. von den ursprünglichen 7000 Mk. Mieteingängen frei verfügbar wären. Der Staat hat es also in der Hand, die Mieten um mehr als die Hälfte herabzusetzen; er wird dies z. B. tun in Arbeiterhäusern, oder er setzt sie nur um 20, 30 oder 40% herab und gewinnt aus der noch verbleibenden Differenz eine ungeheure Einnahmequelle für sonstige staatliche Bedürfnisse, in erster Linie natürlich für den staatlich zu betreibenden Wohnungsneubau. In Herrschaftshäusern werden die Mieten nicht oder nicht viel abgesetzt werden, woraus weitere sehr große Mittel auch für den besseren Wohnungsbau frei werden oder für besondere soziale Zwecke. Diese Zukunftstatsache eröffnet aber — und ich halte das für eine sehr fruchtbare Perspektive — die innere Berechtigung für die Gemeinschaft (Staat) schon jetzt in die Bestimmung der Mietpreise einzugreifen in der von mir oben skizzierten Weise einer Absenkung der Mietpreise der Arbeiterwohnungen; in dem wachsenden Anteilsrecht des Staates am Immobiliarbesitz liegt die Begründung für eine fundierte Notenbank, Gutschriftsausgabe gegenüber den Hypothekengläubigern.

Zu §§ 4 u. 5) Diese Paragraphen fordern die Sozialisierung des gesamten Geldwesens. Geld ist eine nur und ausschließlich von einer staatlichen Gemeinschaft ausgegebene Anweisung auf geleistete Arbeit. Geldzeichen ausgeben ist eines der souveränen Grundrechte des Staates. Die Fälschung der staatlichen Geldzeichen steht unter schwersten Strafen, also ist es eine geradezu zwingende soziale Forderung, das Geldwesen unter die Kontrolle der Gesamtheit zu stellen. Die Arbeitsleistung der Gesamtheit ist das einzige Substrat der Geldzeichen,

Empfohlene Zitierweise:
Gottfried Feder: An Alle, Alle! 1. Heft. Huber, München 1919, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:An_Alle,_Alle!_Heft_1,_1919.djvu/44&oldid=- (Version vom 29.10.2017)