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Die Konvertierung der Kriegsanleihe in Bankguthaben.

Die in § 1 geforderte Erklärung der Kriegsanleihe-Stücke etc. zu gesetzlichen Zahlungsmitteln hat zu wiederholten Malen den Einwurf der übermäßigen Überschwemmung des Marktes mit Zahlungsmitteln hervorgerufen. Dieser Einwand ist an sich zwar irrig. Die Inflation besteht durch das bloße Vorhandensein der Kriegsanleihe. — Aber es ist richtig, daß der Gedanke an das körperliche Vorhandensein dieser zu Zahlungsmitteln erklärten Papiere trotz ihrer Irrigkeit nicht zur Ruhe kommt und daher trotz der Unwirklichkeit zu ungünstigen Nebenerscheinungen führen möchte, als ob tatsächlich eine neue Inflation stattgefunden hätte, deshalb fordern wir unter Abänderung des § 1 die Konvertierung der Kriegsanleihestücke sowie der übrigen staatlichen Schuldverschreibungen unter gesetzlicher Aufhebung der Zinspflicht in Bankguthaben.

Diese Formulierung hat den großen Vorteil, daß die Erscheinungsform der Kriegsanleihe als Wertpapier verschwände, die Stücke der Kriegsanleihe wären an die Reichsbank von den Banken, Bankiers, Sparkassen etc. einzuliefern und würden nach Gutschrift des Gegenwertes vernichtet werden. Damit würde so ziemlich jeder Mensch in Deutschland ein Bankguthaben bekommen, ein offenes Bankkonto, über das er verfügen könnte.

Eine derartige Behandlung hätte außerdem noch den großen Vorteil, daß ein Zurückhalten größerer Posten in Privatbesitz nicht möglich wäre, da nach Ablauf einer bestimmten Frist, die nicht eingelieferten Anleihestücke als ungültig zu erklären wären. Außerdem wäre eine Kontrolle immerhin möglich, wieviel Kriegsanleihe ins Ausland verbracht worden ist. Der letztere Punkt kann aber in gar keiner Weise die Duchführung der B. d. Z. hindern, denn fühlen wir uns wirklich zu schwach gegenüber dem Ausland, so müssen wir

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Gottfried Feder: An Alle, Alle! 1. Heft. Huber, München 1919, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:An_Alle,_Alle!_Heft_1,_1919.djvu/40&oldid=- (Version vom 6.10.2017)