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hat kein Vermögen“. Die Beschaffung der Baugelder bildete eine schwere Sorge für den Rat. Die Hoffnung auf Zuschüsse des Landesherren, die beim Bau der alten Kreuzkirche und des Turmes mehrfach und reichlich geflossen waren, und auf ertragreiche Kollekten in einer Zeit, da man oft und allenthalben in protestantischen Landen für bedrängte Glaubensgenossen eine offene Hand hatte, diese Hoffnung ermutigte den Rat, die Kreuzkirche als völligen Neubau zu planen, der sich würdig der Frauenkirche anschließen und hinter den Bauten der kunstsinnigen katholischen Fürsten nicht zurückstehen sollte.

Das Jahr 1763 verging über Verhandlungen mit dem Oberkonsistorium in der Frage der Geldbeschaffung, ohne daß freilich eine ergiebige Quelle hierzu entdeckt werden konnte. Im August wurden mit Genehmigung dieser Behörde 30 000 Taler aus dem Sophienärar zinslos vorgeschossen. Die Sophienkirche hatte ihre eigene Vermögensverwaltung, obwohl sie ähnlich wie die Frauenkirche der Kreuzparochie gehörte. Im Dezember wurden 5500 Taler von der Landeskollekte am Friedensfest

Nach einer Zeichnung in der Kupferstichsammlung F. A. II. Nr. 99030. Ergänzt.

zum Bau überwiesen. Nachdem der Rat die ersten Baugelder erhalten hatte, wurde sofort das Rüstholz angeschafft, die Plätze in- und außerhalb der Kirche von dem „häufigen“ Brandschutte geräumt, das Altarhaus niedergelegt und alles zur Auf­stellung des Gerüstes für den weiteren Abbruch vorbereitet. Am 4. Februar 1764 beschloß der Rat den Beginn des Kirchenbaues. Baumeister Schmidt, „der die Risse dazu gefertigt hat, und da­her, wie solche auszuführen, am besten wissen muß“, wurde vors Kollegium gefordert und ihm die Di­rektion des Baues cum admonitione aufgetragen. Von dieser Verpflichtung an datiert sein Titel als Ratsbaumeister, mit dem er in der Folge genannt wird, den er aber wenige Tage vorher in seiner Unterschrift noch nicht gebraucht. Mit hohem Ernst tritt Schmidt an seine Aufgabe heran. „Meine Obliegenheit erfordert,“ schreibt er in einer Ein­gabe an den Rat, „mich dieses großen Vertrauens würdig zu machen, weil es ein hochwichtiges Werk ist, welches durch göttliche Weisheit unterstützt, mit allem menschlichen Verstande, Fleiße und Vor­sicht freudig angefangen, fortgesetzt und vollendet werden muß.“

In der Wahl der Baugewerken wird ihm freie Hand gelassen. Für die Tüchtigkeit der Arbeit soll er selbst verantwortlich sein. Ein Bauaufseher für 1 Taler wöchentlich zur „Ergötzlichkeit“ wird angestellt und verpflichtet, über die „anzulegende“ Mannschaft und die angeschafften Baumaterialien acht zu haben. Ferner hält Schmidt die Anstellung zweier Baukondukteure für erforderlich, wie „bei der Frauenkirche und anderen neuerlichen Gebäuden“ geschehen sei. Mit Beginn des Baues höre sein Zeichnen auf und er müsse sich die meiste Zeit beim Bau selbst aufhalten. Dafür müssen die Hilfskräfte inzwischen zu Hause zeichnen und modellieren und nach seinem Entwurf und seinen Angaben alles Nötige herzustellen wissen, insbesondere alle Teile ins Große zeichnen, Schablonen anfertigen und den Handwerkern die Arbeit aufs genaueste anweisen.

Ob solche Kondukteure angestellt wurden, erfahren wir nicht. Vermutlich war Ch. H. Eigen­willig als solcher tätig. Er wird später als Ratskondukteur bezeichnet und war vom Rat nach dem Kriege von auswärts „verschrieben“ worden. Im Juni 1765 wird neben den Baugewerken des Rates ein Kondukteur Ambrosius Enke, den wir auch im Staatsdienst finden, genannt. Ob er aber damals für den Kreuzkirchenbau tätig war, ließ sich nicht feststellen.

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Alfred Barth: Zur Baugeschichte der Dresdner Kreuzkirche. C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1907, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Alfred_Barth_Zur_Baugeschichte_der_Dresdner_Kreuzkirche.pdf/15&oldid=- (Version vom 11.4.2024)