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Nach dem Friedensschluß 1763–65.

Bereits zwei Tage nach dem offiziellen Landesfriedensfest im März 1763 erging eine Oberkonsistorialverordnung an den Rat, „auf Wiederaufbauung der geistlichen Gebäude das Augenmerk zu richten, besonders voritzo über den zu vollführenden Kreuzkirchenbau Risse und Anschläge durch geschickte Gewerken des fördersamsten fertigen zu lassen und mit Bericht einzuschicken, auch alles recht zu beschleunigen“.

Ansicht der alten Kreuzkirche vor dem Jahre 1760.

Nach zwei Monaten reichte der Rat das erste Neubauprojekt ein, mit dem er den Baumeister Johann Georg Schmidt beauftragt hatte. Der Rat fügte hinzu, daß er durch teilweise Verwendung der Ruine eine Ersparung an Kosten erhofft habe, der Plan sei aber (ihm) „nicht annehmlich“ gewesen. Im Oktober 1763 approbierte Kurfürst Friedrich Christian die Eingabepläne und ordnete an, daß mit dem Bau „in solchem Maße der Anfang gemacht werde“.

Die Kosten des Neubaues waren in der Eingabe auf 258 800 Taler ohne die „Einbehörungen“ veranschlagt. Doch erklärte der Rat gleichzeitig: „Wir finden uns keineswegs imstande, ein so kost­bares (d. i. teures) Werk nur anzufangen, weniger auszuführen, wo uns nicht durch höchst landesherrliche und andere auswärtige große subsidia unter die Arme gegriffen werden sollte.“ Denn „die Kirche

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Alfred Barth: Zur Baugeschichte der Dresdner Kreuzkirche. C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1907, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Alfred_Barth_Zur_Baugeschichte_der_Dresdner_Kreuzkirche.pdf/14&oldid=- (Version vom 6.4.2024)