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Pigkler, sei; Heinrich der Verleugnete aber klagte über ihm widerfahrenes Unrecht und so kam es nach des Vaters Tode zu einem merkwürdigen Prozesse zwischen ihm und seinem jüngeren Bruder Heinrich V., der jedoch zum Nachtheile des Klägers entschieden wurde. – Ueber dieser geheimnissvollen Geschichte ruht ein undurchdringlicher Schleier. Als Heinrich der Verleugnete, welcher zu Schleussingen am Hofe des Grafen von Henneberg erzogen wurde, zum Jüngling herangewachsen war, liess ihn der Vater nach dem Schlosse Neuhartenstein holen, um ihn von dem Geheimnisse seiner unehelichen Geburt zu unterrichten, wobei Margarethe Pigkler sich als des überraschten Jünglings Mutter zu erkennen gab. Burggraf Heinrich nannte ihn bei dieser Gelegenheit einen Bastard, der nie an Erbfolge denken dürfe, doch versprach er ihm anständigen Unterhalt, und schickte ihn nach Schleusingen zurück. Da nun aber der Burggraf des verstossenen Sohnes in seinem Testamente gänzlich vergass, und auch seine Wittwe auf dem Sterbebette einigen Edelleuten feierlich erklärte, dass nur der jüngere Heinrich (V.) ihr leiblicher Sohn und Erbe sei, so trieb die Verzweiflung den Bastard zu einem wilden abentheuerlichen Leben. Er zog namentlich im Hennebergischen, Franken und an der Böhmischen Grenze umher, und nährte sich vom Stegreif, wobei ihn einige handfeste geharnischte Knechte unterstützten. Zu seinen besondern Freunden gehörten die Voigtländischen Edelleute Hans von Gösnitz, Fritz von der Heydte, Caspar von Kauffungen und Dietrich Draxdorf. Nach langem Herumstreichen wurde der Bastard gefangen, auf die Folter gebracht und als Wegelagerer und Landfriedensbrecher zum Tode verurtheilt, welches Urtheil jedoch der Kaiser in lebenslängliches Gefängniss umwandelte. Der arme Heinrich, wie er allgemein genannt wurde, erhielt in Wien ein kleines Quartier, wo man ihn mit dem nöthigen Lebensunterhalte versah und zur Aufsicht ihm einen Mann mit seinem Weibe beigab, denen vorgeschrieben war, den Gefangenen täglich vier bis fünf Schüsseln und guten Landwein vorzusetzen, wofür Heinrich V. wöchentlich fünf Thaler bezahlte. Ueber die weiteren Schicksale des Bastards fehlen alle Nachrichten, Heinrich V. aber starb im Getümmel des Krieges mit dem folternden Bewusstsein, durch seinen Hochmuth den Untergang seines Hauses angebahnt zu haben.

Bis zum siebzehnten Jahrhundert bildeten beide Rittergüter zu Freiberg nur ein solches; die Trennung erfolgte um das Jahr 1660. Das obere Gut besass zu Anfange des vorigen Jahrhunderts der kaiserlich Oesterreichische Rittmeister von Pegau, bis 1779 aber der Oberstlieutenant von Hayn. Das untere Gut gehörte 1738 dem Landkammerrath von Schwarzenfels und seit 1765 dessen Sohne, Rittmeister in königlich Würtembergischen Diensten. Zu Anfang dieses Jahrhunderts gehörten beide Rittergüter der Familie von Gössnitz. Der Besitzer von Freiberg obern Theils ist zur Zeit Herr R. W. von Petrikowsky.

Freiberg ist mit Rebersreuth, Gottengrün, Jugelsburg, Rentengrün, Siebenbrunn, Schönlind, Hermsgrün und dem obern und untern Hammer zu Leubetha in die Kirche zu Adorf eingepfarrt. Dieselbe wurde im Jahre 1511 erbaut, und ging im Laufe der Zeit einmal ganz, das andere Mal nur theilweise durch Feuer zu Grunde. Das gegenwärtige Gotteshaus entstand 1782 und der Thurm 1788. Es ist ein helles, geschmackvolles Gebäude mit trefflichen Gipsverzierungen und einer sehr guten Orgel von Trampeli. Das Vermögen der Kirche beträgt 600 Thaler.

H.     




Druck von Storm & Koppe (A. Dennhardt) in Leipzig.
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/74&oldid=- (Version vom 25.4.2017)