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1737 sein 5ter Sohn, der braunschweigische Kammerrath, das Untergut, sowie auch Mylau und Hohengrün, die der Vater gleichfalls hinterlassen. Herr Heinrich v. Bünau ist mindestens 1854 nicht Freiherr gewesen.

Zu dem obern oder jetzt v. Bünauischen Gute gehören Theile von Eich (9 Häuser im J. 1854), von Beerhaide (5 Häuser dieses Ortes, der wohl richtiger mit dem slawischen Namen Berreuth, Baireuth oder Baruth genannt wird,) von Rebesgrün 6 Häuser. Nach Angabe des statistischen Vereines hätte hinsichtlich der Erbgerichte Hauptbrunn ungetheilt dazu gehört. Ein Dorf Oberauerbach (S. 84, Sp. 2, Z. 5) giebt es nicht; vielleicht ist damit irgend ein etwas isolirter Stadttheil gemeint, wie die Scheibe und der Anger solche sind? – Das unter Hahngrün gemeinte Hohengrün (s. diesen Artikel) ist vielmehr zwischen dem obern Gute Auerbach und dem Gute „Auerbach mit Hohengrün“ getheilt. Reiboldsgrün ist kein Dorf, gehört auch nicht zu Auerbach. – Als Zubehör des obern Gutes fehlen im Album noch Theile von Schnarrtann, Wiedenberg, Vogels- und Dresselsgrün.

Das untere Gut hatte 1834 in Eich (wo die starke Biering’sche Pech- und Russfabrik besteht) 10, in Rebesgrün 16 Häuser; und in Rempesgrün scheint es blos lehnbetheiligt zu sein. Vogelsgrün ist sehr zertheilt, und an Mühlgrün ist auch Sorga lehnbetheiligt. Die untere Herrschaft hatte die Chaussee nach Falkenstein zwar angelegt; verfallen aber verkaufte sie dieselbe an den Staat, ohne doch gleichzeitig ihre Chausseegeldeinahme aufzuheben; daher haben 1832 zwei Einnahmen allhier bestanden.

Die alte Herrschaft Auerbach, eine der umfassendsten im heutigen Sachsen, begriff ausser den erwähnten 9 Rittergütern, denen man auch noch Röthenbach beifügen könnte, auch Schönhaide, Stützengrün, Hundshübel, Neustädtel, die Orte der Auerbacher Waldgemeinde, und wahrscheinlich auch die Hälfte des Raumes, den jetzt die Stadt Schneeberg bedeckt, während die andere Hälfte Hartensteinisch gewesen. Jetzt noch bestehend, würde sie an 40000 Seelen befassen. Ihre ältestbekannten Herren waren die Grafen v. Eberstein zu Plauen; denn in ihrem an Heinrich d. Langen, den Plauischen Voigt, gediehenen Nachlasse findet man auch das Heimfalls-Anrecht auf Plauen und Auerbach. Dass nun während dieses Ebersteinischen Besitzes schon Auerbach markgräflich-meissnisches Lehn gewesen, lässt sich, ohne dem Genius jener Zeit in die Augen zu schlagen, schwerlich annehmen; wenn daher 1382 die Vögte mit Auerbach als einem Markgrafenlehen speciell an Wilhelm d. Einäugigen gewiesen wurden, so mussten wohl erst sie selbst es den Markgrafen zu Lehn aufgetragen haben. An wen aber die Ebersteiner Auerbach versetzt gehabt, ist unbekannt. Wir unsres Ortes denken an eine Linie der Dohnaischen Burggrafen (welche 1422 auch wieder Auerbach sicherlich besassen,) weil 1308 ein Heinrich v. Uronburg oder Vronburg mit einem Grafensteinischen Burggrafen von Dohna verengt in Zittau’s Geschichte auftritt. Dieses Uronburg halten wir für die Burg von Auerbach. Die Besitzer für eine Dohnaische Seitenlinie, den Besitzwechsel im 14. Jahrhundert nur für den der Verpfändung (seiten der Ebersteiner Grafen und der Vögte) an die Dohnaischen, an Markgraf Wilhelm, an die Herren v. Weida etc. Wir wollen jedoch mit dieser Hypothese nicht eben anderen Ansichten in den Weg treten, namentlich wenn Jemand die Vronburg auf den gleichfalls in Auerbachs Gegend (jenseits Reimtengrün) emporsteigenden hohen Frohnberg suchen wollte, dessen hybrider Name (von Bron, die Waffe, hergeleitet) entweder auf eine Burgstätte oder auf ein Schlachtfeld deutet. Uebrigens taucht noch die Frage auf, ob nicht 1402 ein Theil der aus Dohna verdrängten Burggrafenfamilie sollte hierher – wie die übrigen nach Grafenstein in Böhmen – gezogen sein? Denn Burggraf Friedrich zu Auerbach war es, der 1423 dagegen (vergebens) protestirte, als der Kurfürst Dohna auf 3 Jahre an Apitz (Albert) von Karras verpfändete.

Greifen wir wieder in frühere Zeit zurück, so finden wir, dass 1357 Heinrich der zweite Reuss bei seinem Tauschvertrage mit dem Markgrafen sich den Erbanspruch auf Auerbach vorbehielt. Hierbei kann wohl nur an das Recht der Wiedereinlösung beim etwaigen Aussterben der Plauisch-vögtischen Linie gedacht werden. – Auch 1445 fand eine Verpfändung Auerbachs statt, welche jedoch nicht das Dominium utile, sondern nur das D. directum betraf: nämlich seiten des Kurfürsten an seinen tapfern Bruder Wilhelm v. Thüringen. Und auch hierbei ist nur an eine Zwischenlehnhoheit zu denken; denn nach Ausweis des Egerischen Vertrages gehörte die oberste dem böhmischen König, und blieb diesem auch bis 1779. Woher dieses Verhältniss komme, ist nicht bekannt; am passendsten aber geht man wohl auf die Urkunde von 1213 zurück, so dass Auerbach unter Mylau mit begriffen gewesen wäre.

Zwischen den Dohnaischen und den Planitzischen Besitz Auerbachs fällt nun der v. Reudnitzische, v. Wolfframsdorffische und v. Herms- oder Hermannsgrünische, worüber jedoch näheres fehlt. Dagegen ist aus neuester Zeit noch zu bemerken, dass sich 1776 als Besitzer die Brüder Gottlob Heinrich und Karl Rudolf Gottfried E. v. d. Planitz finden. 1819 hatten das untere Gut der Kammerjunker Karl Friedrich Fürchtegott, Karl Dietrich Ehregott und Karl Ludwig Gotthelf, das obere der Rittmeister Ludwig allein, nachdem früher der Hauptmann Friedrich Franz August sein Genoss gewesen. Von des Rittmeisters Söhnen, dem Oberlieutenant und dem Forstmeister, hat dieses obere Gut 1839 Herr Heinrich v. Bünau gekauft, und zwar mit Sorga, welches als damit combinirt gelten kann. An sich soll das obere Gut 1844 nur noch 683/5 Acker Landes besessen haben, das untere hingegen 2293/10 Acker. Dieses letztere hatten bis 1844 gemeinsam Karl Dietrich Ehregott und der Lieutenant Karl Ludwig Gotthelf, welcher es 1844 allein übernahm. Früher findet man die Brüder Bernhard, Otto und Robert, unsers Wissens Söhne des Kammerjunkers Karl Friedrich Füchtegott (s. ob.) als Besitzer eines Drittels vom untern Gute, welches seit 1852 Herrn Ernst Ludewig Robert E. v. d. Planitz gehört. – Nachholendlich bemerken wir, dass, als am 26. Mai 1747 der erwähnte langjährige Besitzer Christian Ludwig verschieden, zunächst sein ältester Sohn Karl Christian August die Verwaltung aller 8 hinterlassenen Rittergüter übernahm.

Die beiden Güter haben mit Einschluss der Güter Sorga und Rützengrün 1801 der Consumenten 6501 angegeben. Das untere trägt 4186, das obere an sich 20783/7, mit Sorga zusammen aber 6064 Steuer-Einheiten. Sie erscheinen demnach nur als kärgliche Reste der alten Herrschaft. Beide sind noch jetzt Mannlehn, und beide verloren 1857 durch den Brand ihre – jedoch kaum schlossmässig erscheinenden – Schlösser. Das obere steht am östlichen oder höchsten Rande des Ortes, und wird durch eine Chaussee (Allee zugleich) mit Sorga verbunden. Das untere steht minder hoch, südöstlich über der Stadt, auf der durch Einfall eines Bächleins in die Gölzsch sich vorgebirgsartig bildenden Höhe, deren äusserster Vorsprung die Reste der Burg bedecken. Diese gehören aber nicht den Herrschaften, sondern einem Kaufmanne Kessel. Dem runden, hohen, mit 6 Ellen starker Mauer begabten, unten eingangslos (nach Art des 12. und 13. Jahrhunderts) angelegten Thurme, welchen des Felses Kegelspitze trägt, hat man einen Ueberbau gegeben, nämlich ein Lusthaus oder Beveldere, woselbst Concerte stattfinden. Dieses herrliche Plätzchen, welches selbst Leipzigs Thürme zeigt, soll gegen 150 Ellen (??) über der nahen Gölzsch erhaben sein. Den Thurm umfassen in minderer Höhe niedrige Baureste und ein terrassirter Theil des Berges ist gartenähnlich verschönt. Von jedem Besucher musste anfangs eine kleine Gabe zur Sammlung für ein, Waisen- und Arbeitshaus gereicht werden. Da jedoch der so humane Begründer nicht den damaligen Freiheitsschwindel theilte, so war man ihm feind, brauchte den sonderbaren Vorwand, das Lusthaus drohe der Stadt Feuersgefahr, und vereitelte die wohlthätige Absicht. Indessen war diese dennoch der Grund zu dem später hier entstandenen „Rettungshause Bethanien.“ Dabei bleibt es allerdings auch unleugbar, dass Blitze häufig den Burgthurm getroffen haben. – Uebrigens hat aber auch das untere Gut selbst einen hübschen terrassirten Garten mit Gewächshaus etc. Sein Schlösschen zeigte auf jeder der 4 Seiten 7 Fenster. – Beide Güter geniessen, vom Verkaufe des Auerbacher Hauptwaldes an den Fiscus her, starke Holzdeputate. Ausser der Collatur zu Auerbach selbst (s. ob.) hatten sie früher auch jene zu Rodewisch, Rothenkirchen und Schönheide; nach Rützengrün bringt hierbei das Album irrig einen Pfarrer.

Der alten Herrschaft müssen wir nochmals gedenken. Sie wurde von den Herrschaften und Gütern Mylau, Schönfels, Wiesenburg, Hartenstein mit Wildenfels, Schwarzenberg, Heinrichsgrün, Graslitz (diese 3 in Böhmen) Falkenstein und Treuen begränzt, erlitt aber in ihrer Ausdehnung durch des Hauptwaldes Verkauf am 23. December 1563 eine gewaltige Schmälerung. Sein Drittel an diesen Waldungen (jedoch mit Abzug des eignen und seiner Unterthanen jährlichen Bedarfes) hatte nebst Neustädtel und Bärenwalde Balthasar Friedrich v. d. Planitz auf Gölzsch schon früher um 5000 m. Fl. an den Kurfürsten August versetzt, war jedoch über einer Abänderung dieser Verpfändung in einen Erbkauf gestorben. Hierbei hatte er 30000 m. Fl. Kaufpreis verlangt, den aber der Kurfürst zu hoch fand; jetzt würde man recht gern das 6-, ja achtfache geben. Nun verkauften daher die Oheime, als Vormünder der verwaisten Söhne, um diesen das verschuldete Gut Gölzsch selbst[WS 1] zu erhalten, dem Kurfürsten um 28300 m. Fl. baar, jährlich 400 Klaftern Brennholz, 60 Bau-, 10 Schindel-, 20 Bret- und 30 Röhrstämme, folgende Orte und Bodenstücke mit aller Gerichtsbarkeit: 1) Schönheide mit seinen 49 Gehöften (jetzt sind der Häuser fast zehnfach so viele!) dem Vorwerk und dem Hause oder Herrenhaus, so dass man dieses Gut auch als ein Rittergut heutiger Weise betrachten könnte; dieses stand jedoch nicht etwa auf der Stätte des jetzt zum Hammerwerke gehörigen „Vorwerkes“ (nicht also auf der südlichen Anhöhe über’m Niederdorfe) sondern nächst der Kirche. 2) Stützengrün mit der Schäferei, der Brauerei und 36 Gehöften; 3) ganz Neustädtel, welches bis dahin getheilt zu Gölzsch und zu Trünzig gehört hatte, und auf dessen ursprünglicher Flur auch ein Theil von Schneeberg steht, welches jedoch die v. d. Planitz nichts weiter anging; wohl aber hatten sie von jeder Zeche auf Neustädtler Flur 4 Erbkuxe, nämlich je einen für die Specialgüter Auerbach, Gölzsch, Wiesenburg und Trünzig, und der Verkauf schloss je einen derselben mit ein; 4) die Collatur bei den Kirchen zu Obercrinitz und Griesbach; 5) die Mulden- u. a. Bachfischerei in der Eibenstocker Gegend; 6) ebenda das Flössrecht, und zwar auch am rechten Muldenufer, also auf Schwarzenberger Boden; 7) als Hauptgegenstand: alle Hauptwälder und Vorhölzer zwischen der Schwarzburgischen (d. h. Schwarzenbergischen und also damals kurfürstlichen), Schlickischen (d. h. Heinrichsgrünischen,) Auerbachischen (d. h. Planitzischen, soweit sie nicht mit verkauft wurden) u. a. anstossender Nachbarn Gehölzen und Gütern, (wobei besonders an Mylau, Reichenbach, Treuen und Falkenstein zu denken ist,) soweit sie nach Gölzsch gehörig. Es ist hier nicht zu übersehen, dass eine frühere Erbtheilung die Planitzischen Güter in 4 Hauptpartien getrennt hatte: die Auerbachische, die Gölzische (diese beiden enthielten das wesentliche der alten Auerbachischen Herrschaft, davon aber auch einiges Zubehör, z. B. halb Neustädtel, zur 4ten Portion ausgleichungshalber geschlagen worden,) die Wiesenburgische und die Trünzig’sche. In diesen verkauften Wäldern könnten, sagt die Urkunde (s. Arndt’s Archiv der sächs. Geschichte, II, S. 367 f.) jährlich gegen 15 Sechszig (also 900 Tonnen) Pech gemacht werden, wozu noch das Zinspech komme; 8) Die gesammte Jagd in dem der Commun Auerbach gehörigen „Taubberg,“ wofür aber offenbar an den Laubberg bei Schnarrtann zu denken ist; 9) die halbe Bergnutzung von allen niederen Metallen (die andere Hälfte gehörte nämlich dem damals noch minorennen Georg v. d. Planitz auf Auerbach); 10) die Nutzung von den Schmelz- und Saigerhütten;

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: selbt
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/321&oldid=- (Version vom 25.8.2018)