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kommt, nach dem schöngelegenen Friesen wandern und von da hin weiter nach Brunn, welches seit Jahren bekannt ist, durch seine ausgezeichnete Brauerei.

Lange vorher, wo man an die bayerschen Biere noch nicht gedacht hat, bestand hier in unserm schönen Voigtlande eine Brauerei, die sich nicht schämen durfte, mit allen Bieren, die jetzt von Bayern kommen, zu wetteifern und hinsichtlich des feinen Geschmackes, hinsichtlich seiner Reinheit, hinsichtlich seines wohlthätigen Eindrucks auf die Gesundheit der Geniessenden musste dieses Bier allen andern weit und breit gebraut werdenden Bieren vorgezogen werden.

Auch jetzt behauptet es noch seinen alten Ruhm, obschon das Consumo nicht mehr ein so bedeutendes ist, da die bayerischen Biere gerade in hiesiger Gegend zu weit verbreitet sind.

Denn jedes Dorf, jede Schenke in der dasigen Umgegend, lässt sich bayerisches Bier kommen, mehr aus Gewohnheit, als aus Bedürfniss; denn jeder Arbeiter, jeder Feinschmecker könnte sich eigentlich mit dem Brunner Bier hinlänglich begnügen, wenn man nur sonst nicht immer das Ausländische mehr vorziehen wollte, als das im Lande Erzeugte.

Man sollte meinen, dass Brunn in allen Verhältnissen, in allen Gerichts- und Kirchenangelegenheiten ganz gleiche Schicksale mit Friesen und Reichenbach gehabt haben müsse, da es von jeher zu der grossen Herrschaft Mylau gehört hat und zunächst nach Mylau, wenigstens auch in die Kirche gepfarrt sein müsse. Und doch ist dem nicht so. Brunn ist mit Schönbach, Erlmühl, Raumfeld, Römersgrün und Rottmansdorf nach Neumark eingepfarrt, wogegen es nach Cunsdorf eingeschult ist.

Neumark gehörte nie zur Herrschaft Mylau, vielmehr war dasselbe schon frühzeitig ein besonderer Marktflecken und hatte seine eigenen Besitzer. Durch die Streitigkeiten mit dem Inhaber des deutschen Hauses, und vorzüglich durch den sogenannten Röderschen Vergleich, muss ein derartiges Abkommen getroffen worden sein, demzufolge Brunn nach Neumark in die Kirche verwiesen wurde. Denn die grössere Nähe nach Neumark kann nun und nimmermehr eine Norm abgegeben haben, da in früherer Zeit der Weg nach Neumark gefahrvoller war, als nach Reichenbach.

Es ist diese Einpfarrung um so merkwürdiger, da Neumark schon zur Ephorie Zwickau gehört, und Brunn bezüglich seiner Verweisung in die Schule nach Cunsdorf der Ephorie Reichenbach untergestellt ist. Cunsdorf selbst ist mit Oberreichenbach, Unterheinsdorf, Schneidenbach und Klein-Weissensand nach Reichenbach eingepfarrt.

Auf alle Fälle hatte Friesen in den frühesten Zeiten seine eigene Kapelle, zu welcher Brunn gehörte.

Diese Capelle mag später aufgehoben worden sein, denn im Jahre 1545 wurde Friesen in die Kirche nach Mylau gewiesen und zwar mit Kunsdorf und Kahmer, Brunn war für Mylau nicht gelegen genug und so mag ein Abkommen unter den damaligen Patronatsherren getroffen worden sein, wodurch Brunn nach Neumark gewiesen wurde.

Uebrigens ist Brunn ein freundlicher Ort und bildet eben so eine Vermittlung zwischen dem Voigtlande und dem Erzgebirge.

Im Süd-Osten von Brunn verbreitet sich das Herrn-Holz, welches zu Friesen und Reichenbach gehört.

Der Ort selbst ist viel grösser und stärker als Friesen.

Brunn hat 140 Häuser mit 263 Einwohnern, wogegen Friesen nur 19 bewohnte Gebäude mit 181 Insassen zählt.

Beide Orte, die früher ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten, gehören jetzt zu dem Gerichtsamte Reichenbach, wohin jetzt auch Neumark gewiesen ist, welches früher dem erzgebirgischen Kreise mehr angehörte, worauf man aber bei der neuen Eintheilung der Gerichtsämter keine Rücksicht mehr genommen hat, da man solche mehr nach den Kreisdirectionsbezirken abgerundet hat.

M. G.     



Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 192. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/290&oldid=- (Version vom 7.1.2017)