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Neudorf und Kottengrün, wozu Pillmannsgrün gehört. Sieh dich für bildet einen Gemeindebezirk und steht nebst Poppengrün im Schulverbande mit Neudorf.

In Sieh dich für und dessen Nähe befinden sich reiche Torflager, sowie ausserdem zu bemerken ist, dass in der Nähe des Sieh dich führer Gemeindewaldes ein früher wohl bisweilen benutzter Sauerbrunnen befindlich ist.

Im Allgemeinen ist noch erwähnungswerth dass Werda zu den höchstgelegenen Orten des Voigtlandes gehört, indem seine mittlere Höhe fast 2000 Fuss über der Meeresfläche beträgt, daher es auch besonders wegen seiner so wenig geschützten Lage fortwährend von kalten Winden bestrichen wird.

Aber das Klima, wenn auch rauh, ist sehr gesund und allüberall auf diesen Höhen wohnen, wenn auch nicht reiche, aber doch fröhliche gemüthliche Menschen.

Werda mit seinen 118 Gebäuden, worinnen 916 Einwohner leben, gehöret zum Gerichtsamte Falkenstein.

M. G.     




Brunn


1 Stunde von Reichenbach, 1 Meile von Greitz, in ziemlich hoher und etwas rauher Gegend gelegen, gehörte in der Zeit seiner Entstehung zur grossen Herrschaft Myla, Mila (provincia quae Mila dicitur cum Reichenbach et omnibus pertinentiis suis).

Ausser der Stadt Reichenbach und dem Flecken Mylau gehörten dazu: Brunn, Friesen, Cunsdorf, Lambzig, Ober- und Unter-Heinsdorf, Oberreichenbach, Rotschau, Schneidenbach, Schönbach, Waldkirchen, Weissensand, Wolfspfütze und Plohn.

Diese Herrschaft wurde im Jahre 1212 vom Kaiser Friedrich II. an den König Ottokar von Böhmen verschenkt, gelangte hierauf im Jahr 1223 unter die Herrschaft der Grafen von Reuss und kam dann an Kaiser Karl IV., welcher sich oft auf dem Schlosse zu Mylau aufgehalten und der Stadt Reichenbach viele Privilegien geschenkt hat.

Später und zwar ungefähr ums Jahr 1435 unter der Herrschaft des Churhauses Sachsen, gelangte die Herrschaft an das alte adlige Haus der Herren von Metzsch, welche anfangs nur die Administration von Mylau und Reichenbach hatten, in der Folge aber die ganze Pflege Mylau, wozu Reichenbach, Lengenfeld, Ober- und Niederstein, Friesen, Cunsdorf, Brunn, Schönbach, Oberreichenbach, Ober- und Nieder-Heinsdorf, Schneidenbach, Waldkirchen, Schönbrunn, der Hammer an der Göltzsch, Weissensand, Wolfspfütze, Rothschau und Lambzig gehörten, erb- und eigenthümlich erhielten.

Nach Einführung der Reformation gerieth Joseph Levin von Metzsch mit dem Inhaber des deutschen Hauses, Georg Röder, in Streit, welcher durch den sogenannten Röderschen Vergleich im Jahre 1534 beigelegt wurde und vermöge dessen Herr von Metzsch das Patronats- und Collaturrecht der Geistlichen und Schulstellen erlangte. Später wurde das Deutsche Ordenshaus gegen einen Kaufschilling im Jahre 1659 von Herzog Moriz Wilhelm zu Sachsen-Naumburg, an Friedrich von Metzsch erblich überlassen.

Das herrschaftliche Wohnhaus mit Wirthschaftsgebäuden in Brunn ist erst im 17. Jahrhundert nach dem 30jährigen Kriege von diesem Friedrich von Metzsch erbaut und hergestellt, nachdem vorher nur ein zur Bewirthschaftung des Gutes nothwendiges Gebäu dastand.

Geschmackvoll, wie ins Stammgute Friesen an der Strasse von Reichenbach nach Greitz, ist auch hier die ganze Einrichtung der Gutsumgebungen und man kann nur den feinen Geschmack des Besitzers loben und anerkennen.

Möge Jeder, welcher auf der Sächs.-Bayr. Eisenbahn nach Reichenbach

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/289&oldid=- (Version vom 24.2.2017)