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Das Gut ist nicht unbedeutend und durch seine starken Waldungen nicht unergiebig.

Im Orte befinden sich aller Arten Handwerker und unter diesen vorzüglich auch Instrumentenmacher, die für die grossen Fabrikanten in Markneukirchen arbeiten.

Zu den hölzernen Instrumenten, welche in Markneukirchen und der Umgegend gefertigt werden, ist besonders das auf trockenem und steinigem Boden wachsende Holz brauchbar.

Die übrigen Einwohner beschäftigen sich grösstentheils mit Ackerbau, der aber hier schon nicht so recht erträglich ist.

Von dem sogenannten nahen Kegelberge aus überschaut man einen Theil der Herrschaft Asch in Böhmen, sowie die höchsten Gipfel des Fichtelgebirges bei Wunsiedel. Eine noch schönere Aussicht gewahrt der sogenannte Stein, ein ziemlich hoher Fels, der aber schon zu Böhmen gehört. Von dort aus überschaut man in nicht nur einen Theil des untern Voigtlandes, sondern auch das schöne Egerland, das sich amphitheatralisch vor den Augen des Beschauers ausbreitet und einen herrlichen Anblick gewährt. Erlbach obern Theils hatte früher seine besonderen Gerichte.

Unter diese Gerichtsbarkeit gehörte bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation das 1 Stunde nordöstlich von Erlbach entfernte Goblosgrün und das Stunde westlich von Erlbach mit 7 Häusern und 21 Einwohnern gelegene Hetschen und das einzelne Haus Kegel.

In Goblosgrün waren früher auch einige Bauergüter, die unter Jurisdiction des Diaconates von Markneukirchen standen und dorthin zu zinsen hatten.

Stärker und grösser ist das Rittergut

Erlbach, untern Theils,

obschon es sich durch seine Gebäude nicht besonders auszeichnet, die ihrer Bauart nach mehr der Neuzeit angehören.

Das Rittergut liegt ziemlich in der Mitte des Dorfes, hart an dem durch das Dorf laufenden Bach.

Mit dem Rittergute Erlbach untern Theils war von jeher das Gut Eubbrunn combinirt, welches entfernt vom Dorfe mit 2 andern Bauerngütern auf einem Berge liegt, von wo aus man eine herrliche Aussicht geniesst.

In Eubabrunn war früher eine starke Brauerei, welche in der Folgezeit nach Erlbach verlegt wurde. Ein Vorwerk von Eubabrunn war in Wernitzgrün, welches eingegangen ist.

Im Dorfe Wernitzgrün ist ein Nebenzollamt 2. Classe mit einem Zolleinnehmer. Beide Orte Wernitzgrün wie Eubabrunn gehörten natürlich auch bis zur Einführung der neuen Gerichtsordnung unter die Gerichtsbarkeit von Erlbach untern Theils, dessen Erb-Lehn und Gerichtsherr seit vielen Jahrhunderten ein Herr von Beulwiz war.

Bis in das letzte Decennium dieses Jahrhunderts besass es Herr Rittmeister von Beulwiz, welcher vor wenig Jahren in Dresden gestorben ist, seit welcher Zeit es an dessen Erben gekommen ist.

Der Besitzer von Erlbach untern Theils ist auch Collator über die dasige Kirche und Schule, während der Gemeinderath das Recht der Besetzung der Schulstellen in den eingepfarrten Dörfern übt.

Erlbach war ursprünglich keine selbstständige Parochie, sondern von jeher Filial von dem 1 Stunde davon entfernten Landwüst, dessen Kirche ursprünglich blos als Kapelle für das schon frühzeitig eingegangene Schloss dieser Gegend, Wintersreuth, genannt, angelegt worden sein soll. Heute noch zeigt man den unterirdischen Gang, welcher Kapelle und Burg mit einander verbunden hat, welche letztere in einer Fehde mit dem Besitzer in Flammen aufgegangen und dann in ihren Trümmern liegen geblieben ist. Nach der Zerstörung dieser Burg ist erst Erlbach, der Rittersitz, entstanden, um welchen die Angehörigen des Besitzers sich ansiedelten. In der ersten Zeit der Erbauung benutzten dann die Bewohner von Erlbach die Kapelle von Wintersreuth zu ihren kirchlichen Verrichtungen. Später erst liess der Besitzer von Erlbach, ein Herr von Thoss selbst eine Kapelle bauen und den Pfarrer von Landwüst gegen eine Remuneration darinnen den üblichen Gottesdienst halten. Von dieser Zeit an bildete sich dieser Kirchenverband und Erlbach wurde stets als Filia von Landwüst betrachtet. Dieses Verhältniss bestand bis zum Jahre 1811, wo Erlbach von der Mutterkirche getrennt und in eine besondere Parochie umgewandelt wurde.

Die Kirche in Erlbach ist alt, wie man aus den geschnitzten Bildern und Statuen schliessen muss. Sie ist nicht klein, inwendig geräumig und lichtvoll. Die beiden Rittergüter haben in derselben 2 herrschaftliche Kapellen, woraus zu schliessen ist, dass sehr frühzeitig nach der Entstehung des Ortes Erlbach in 2 Theile getheilt worden ist.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/253&oldid=- (Version vom 7.1.2017)