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um ihre kaiserlichen Herren kümmerten, gleich Souverainen das ihnen untergebene Land beherrschten, und dasselbe durch benachbartes Gebiet vergrösserten, ohne in der Wahl der dazu führenden Mittel eben bedenklich zu sein. Im dreizehnten Jahrhundert befanden sich die Voigte von Plauen, welche ursprünglich ihren Sitz auf dem Schlosse Voigtsberg hatten, bereits im Besitze der Herrschaft Mylau, und empfingen dieselbe bald vom Kaiser, bald vom Könige von Böhmen zum Lehn; von Letzterem war die Herrschaft Mylau indessen nur ein Reichsafterlehn, indem Kaiser Friedrich II. im Jahre 1212 den Böhmischen König Ottokar mit dem Gebiet, welches Myla genannt wird, nebst Reichenbach und Zubehörungen belehnte. (Provinciam, quae Milin dicitur, cum Reichenbach et omnibus pertinentiis suis.)

Ueber die Oberlehnsherrschaft scheinen zwischen den Kaisern und den Böhmischen Königen häufige Zwistigkeiten stattgefunden zu haben, wenigstens belehnte Kaiser Ludwig der Baier 1323 Heinrich Reuss den Kleinen mit der Herrschaft Mylau, als diesem schon die Belehnung vom Böhmischen König geworden war. Heinrich der Strenge, Heinrichs des Kleinen Sohn, hatte das Unglück mit Kaiser Carl IV. und den Meissnisch-Thüringischen Fürsten in eine gefährliche Fehde verwickelt zu werden, durch welche die Macht der Reusse nicht wenig litt. Diese Fehde, der Voigtländische Krieg genannt, entstand hauptsächlich aus der Abneigung, welche Kaiser Carl IV., ein Sohn König Johanns von Böhmen, gegen das mit den Grafen von Schwarzburg verschwägerte Haus der Reusse empfand, denn aus Schwarzburgs Stamme war Kaiser Günther entsprossen, mit dem Carl so lange um die Krone des deutschen Reiches kämpfen musste, bis Günther in Frankfurt durch beigebrachtes Gift verschied. Dagegen hegte Carl gegen die Sächsischen Fürsten die aufrichtigste Dankbarkeit, indem Landgraf Friedrich der Ernste von Thüringen, welchen ein Theil der Reichsstände zum deutschen Kaiser gewählt, seine Ansprüche auf die Kaiserkrone für eine Abfindungssumme von 10,000 Mark Silbers an Carl abtrat. Böhmen und Sachsen strebten nunmehr, als die mächtigsten Dynastieen des Reichs, dahin, die reichen Reusse zu unterdrücken, ihnen einen Theil ihres Landes zu entziehen und sie zu zwingen, das Uebrige als Böhmisches und Meissnisches Lehn anzunehmen. Bei einer Zusammenkunft Kaiser Carls mit Markgraf Friedrich dem Strengen im Jahre 1350, verabredete man einem Plan, nach dem die Sächsischen Fürsten gewisse Ansprüche an die Reusse erheben mussten, und wie man erwartet hatte, weigerte sich Heinrich Reuss, genannt der Strenge, welchem der Schlag zunächst galt, dem Verlangen der Markgrafen sich zu fügen, sondern beschloss, sein Glück mit den Waffen, selbst der Uebermacht gegenüber, zu versuchen. Ohne ein Reichsgericht zu Rathe zu ziehen, erklärte der Kaiser unter dem falschen Vorwande, dass die Herren von Plauen hochverrätherische Verbindungen mit dem Voigtländischen Adel unterhielten, die Reusse in die Reichsacht, und beauftragte die Sächsischen Fürsten mit deren Vollstreckung. Vereinigt mit den aufgebotenen reichsständischen Contingenten von Mühlhausen, Erfurt und Nordhausen, nebst einem Böhmischen Hülfsheere, fielen die Markgrafen 1354 in die Besitzungen der Reusse von Plauen ein, und erschrocken verliessen nunmehr die Reusse von Weida und Gera die Sache ihres Hauses, indem sie von dem zu Ronneburg geschlossenen Bunde zurücktraten, und unter dem Vorgeben, ihrer Lehnsabhängigkeit von Meissen und Böhmen sich neutral erklärten. So sah sich Heinrich der Strenge von seinen nächsten Verwandten verlassen; aber der tapfere Mann liess deshalb den Muth nicht sinken, sondern kämpfte mit den Reussen von Elsterberg, die ihm treu geblieben, den ungleichen Kampf ritterlich fort.

Gleich einer Wetterwolke zogen die Meissnischen Heerhaufen unter Anführung des thüringischen Landvoigts, Heinrich von Brandenstein, über das Pleissnerland, stürmten und zerstörten die Schlosser Moringen und Hindenburg, eroberten die Städte Geithen, Rüne und Ziegenhain und zogen vor das Schloss Elsterberg. Hier befehligte Busso von Elsterberg die muthige Besatzung, aber trotz des kühnsten Widerstandes eroberte ein Graf Hohenstein mit seinen Meissnern und Böhmen die Burg und liess ihre Thürme und Mauern brechen. Basso und elf seiner adligen Kampfgenossen wurden als Aechter und Helfershelfer eines Aechters auf dem Marktplatze zu Elsterberg öffentlich enthauptet.

Diese Grausamkeit der Meissner verursachte allgemeinen Schrecken, und überall öffneten sich ihnen die Thore. Von allen seinen Freunden verlassen, entschloss sich nunmehr Heinrich der Strenge zur Unterwerfung, und so wurde 1355, wie ein unterm 5. October zu Altenburg ausgestellter Sühnebrief besagt, der Friede wieder hergestellt. Die Reusse von Plauen mussten sich unter der Benennung von Afterlehnsträgern als Böhmische und Meissnisch-Thüringische Lehnsträger bekennen, und von ihrer früheren Souverainetät blieb ihnen nichts übrig, als einige persönliche Vorzüge und die Ehre des Titels. Auf jeden Fall thut der Pirnaische Mönch Heinrich dem Strengen Unrecht, wenn er in seinem Werke sagt: „Zu gleicher Zeit ward mordliche Plackerei im Voigtland, Landgraf Friedrich, Balthasars Bruder, aber fing die Räuber und liess sie an die Bäume henken“; und eben so unwahr ist die Sage: Heinrich hätte alle gefangenen Meissnischen Edelleute bei Weida in eine Scheune sperren und darin verbrennen lassen.

Die Friedensbedingungen waren für die Reusse von Plauen und Elsterberg ebenso demüthigend als nachtheilig, denn nicht nur mussten sie alle vom Reiche und Meissen ihnen überlassene Verpfändungen ohne Entschädigung zurückgeben, sowie alle eroberten Schlösser, Dörfer, Städte und Güter den Siegern überlassen, sondern auch über alle ihnen verbleibenden Besitzthümer die Meissnische oder Böhmische Lehn suchen. In Folge dieser Bestimmungen nahmen die Sächsichen Fürsten die bisher verpfändeten Güter Ziegenrück, Triptis, Auma und das Schloss Freiburg zurück; die Schlösser Voigtsberg, Oelsnitz, Planschwitz, Stein und alle Besitzungen der Reusse im Pleissnerlande behielten sie als Eroberungen. Böhmen bekam die Schlösser Schöneck, Osseck und Landschütz. – Die Lehn anbetreffend, musste der besiegte Heinrich Reuss von Plauen die Stadt Plauen im Jahre 1356 als ein Böhmisches Lehn empfangen, sowie auch Mylau, Reichenbach und Treuen; Greiz, Ronneburg und Werda mit ihren Bezirken, wurden für Meissnische Lehen erklärt. Die getroffenen Bedingungen wurden im Jahre 1356 auf einem Reichstage zu Metz von Kaiser Carl IV. und den versammelten Churfürsten genehmigt und bestätigt.

Trotz ihrer Lehensunterwerfung, denen sämmtliche Linien der Reusse sich fügen mussten, hörten dieselben indessen nicht auf, für freie Reichsstände zu gelten, und wurden auch fernerhin zu den freien Dynasten gezählt, welche auf Reichstagen, und späterhin bei dem Wetterauischen Grafen-Collegium, bis

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Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/17&oldid=- (Version vom 17.10.2016)