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der die Burg als Lust- und Jagdschloss benutzte. Die Kaufsumme bestand aus 1010 Schock Prager Groschen oder nach unserem Gelde in ungefähr 8000 Thalern.

Nachdem schwer bedrängt durch den Hussitenkrieg im Jahre 1422 Kaiser Sigismund ausser anderen böhmischen Besitzungen im Voigtlande auch die Herrschaft Myla, und zwar um 90000 Gulden an den Markgrafen von Meissen und nachmaligen Churfürsten Friedrich den Streitbaren verpfändet hatte, kam dieselbe 1459 durch einen zu Eger geschlossenen Vertrag, jedoch als böhmisches Lehn, gänzlich unter sächsiche Botmässigkeit, und theilte von nun an alle Schicksale des sächsichen Voigtlandes. Während der böhmischen Herrschaft stand Myla unter der Obhut landesherrlicher Voigte, von denen die Ritter von Weissbach und Schönau, sowie 1415 Petzold von Metzsch genannt werden. Auf Letzteren folgte Hans von Metzsch, der im Jahre 1460 vom Churfürsten die Herrschaft für 3000 Rheinische Gulden erwarb, nachdem er bereits 1445 von Hans von Techwitz Schloss und Dorf Friesen und von Hans von Schönau Cunsdorf erkauft hatte. Friesen und Cunersdorf waren siebzehn Jahre von der Herrschaft Myla getrennt gewesen. Am 25. November 1460 empfing Hans von Metzsch vom Churfürsten die Belehnung.

Hans von Metzsch starb im Jahre 1464 und die Herrschaft Myla fiel an seinen Sohn, Kurt, der von dem Churfürsten Ernst und dessen Bruder dem Herzog Albrecht die Bestätigung der Freiheiten und Privilegien seiner erblichen Stadt Reichenbach erhielt. Dergleichen Bestätigungen erlangten die Herren von Metzsch in den Jahren 1551, 1570 und 1587. So blieb die Herrschaft Mylau über anderthalb Jahrhunderte im ungetheilten Besitz der Familie von Metzsch, bis 1571 der in Sachsens Reformationsgeschichte oft erwähnte Joseph Levin von Metzsch mit Tode abging und dessen fünf Söhne Abraham, Hans, Kunz, Petzold und Peter dieselbe unter sich theilten. Abraham der älteste Bruder bekam Mylau mit Reichenbach und Friesen, verkaufte aber Ersteres 1576 an Nicol von Schönberg. Die Nachkommen Abrahams von Metzsch blieben im Besitze von Reichenbach und Friesen bis auf den heutigen Tag; der jetzige Besitzer ist Herr Kammerherr Carl von Metzsch.

Friesen ist mit den Dörfern Obermylau, Rotschau, Lambzig und Foschenroda in die Kirche der Stadt Mylau eingepfarrt, doch hatte es vormals eine eigene, dem heiligen Georg gewidmete Capelle, in welcher für die drei Ortschaften Cunsdorf, Kahmer und Friesen ein zu Reinsdorf wohnender Caplan den Gottesdienst besorgte. Im Jahre 1545 wurde diese Capelle auf churfürstlichen Befehl durch die dazu bestellten Commissarien Joseph Levin von Metzsch, Magister Leonhard Beyer, Superintendent zu Zwickau und Wolf Böhm, Schösser daselbst, aufgehoben und die Verordnung erlassen, dass Friesen nach Mylau, Cunsdorf nach Reichenbach und Kahmer nach Reinsdorf eingepfarrt werden sollten.

Otto Moser.     



Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen V. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1859, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_V.djvu/14&oldid=- (Version vom 17.10.2016)