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Beide Orte Rottluff und Oberrabenstein sind jetzt in die Kirche nach Niederrabenstein gepfarrt, wie wir oben schon erwähnt haben.

Die Kirche zu Niederrabenstein ist jetzt für die zahlreichen Kirchengänger bequem und neu erbaut. Zu derselben gehören 3 Todtenäcker.

Auf dem ältesten steht die Kirche. Der zweite mit dem erwähnenswerthen Begräbnissplatze der Familien des Herrn Obristlieutenant von Welk, frühern Besitzers von Oberrabenstein liegt, wie der an ihn stossende dritte, und erst neuerdings vom Pfarrfelde abgetretene Begräbnissplatz unmittelbar vor dem Dorfe nach Süden zu.

Die Pfarrwohnung ist ein räumliches, wohnliches Gebäude, die Schule ein recht stattliches zu nennen. Bis zum Jahre 1837 war auch Oberrabenstein verbunden, seine schulpflichtigen Kinder hierher zu schicken. Rottluff ist schon seit 1839 von Niederrabenstein ausgeschult.

Als Parochie betrachtet, hat Niederrabenstein vor andern verschiedene Vorzüge.

Dahin gehört, dass alle Festtage und bei der Communication der oberen und niederen Herrschaft eine besondere Kirchenmusik aufgeführt werden muss, zu deren Unterhaltung 2 Legate existiren, deren das eine von 200 Gülden auf dem niedern, das andere von 200 Thalern auf dem obern Rittergute haftet.

Die Intressen sind jährlich am Georgentage gefällig und werden unter die hiesigen Kirchenmusiker, den Pfarrer, Schullehrer und dem Organisten getheilt.

Der Pfarrer ist Inspector, der Schullehrer Direktor der Musik.

Der Urheber dieser Stiftung war der frühere hiesige Pfarrer M. Martin Löscher, (1635) welcher aus reiner Liebe zur Musik die Knaben seiner Parochie erst Klassenunterricht ertheilte und mit ihnen dann die Kirchenmusik aufführte.

In den 40ger Jahren entstand ein Prozess wegen dieser beiden Legate und es wurde eine Zeit lang nur von Oberrabenstein der Betrag bezahlt. Es ist aber später der Prozess zu Gunsten der Stiftung ausgefallen und so wird auch die Verpflichtung von Niederrabenstein fernerhin erfüllt.

Ein nennungswerthes Gebäude von Niederrabenstein ist die Schenke, früher das Gericht genannt, welches von der Gutsherrschaft eigends dazu im 18. Jahrhundert acquirirt worden ist.

Die nicht weit vom Dorfe gelegene Onkritz- oder Telzmühle von 2 Gängen, nahe Reichenbrand am Onkritzbache, war sonst ebenfalls herrschaftlich und ist erst im 18. Jahrhundert davon verkauft worden.

Der sogenannte Rabensteiner Wald bildet sich auf dem östlichen Flügel des Hohnsteiner Gebirgs zwischen hier, Pleissa, Wüstenbrand und Grüna aus, in einer Länge von 1¼ und in einer Breite von ¾ Stunden; an Grüna und Rabenstein stösst er fast an. Seine grösste Höhe bei Wüstenbrand erhebt sich gegen 1550 pariser Fuss über das Meer.

Es ist der grösste Wald im Gerichtsamte Chemnitz, gehört als Zubehör zu Grüna mit Reichenbrand, besteht meist aus Tannen und versorgt von allen andern Wäldern die Stadt Chemnitz mit Holz. Wegen seiner hohen Lage sieht man ihn auf den Thürmen in Leipzig sehr deutlich.

Er enthält über Obergrüna sowohl, als von Kändler herauf mehre Steinbrüche. Niederrabenstein, was vor der Einführung der neuen Gerichtsorganisation seine eigenen Gerichte hatte, gehört jetzt nun Gerichtsamte Chemnitz.

M. G.     



Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/300&oldid=- (Version vom 17.8.2017)