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Kasten über. Im Jahre 1836 wurde aber die dem geistlichen Kasten zuständige Gerichtsbarkeit an den Staat abgetreten.

Das Patronat über Pfarre und das Diaconat, welches jetzt dem Hohen Cultusministerium zusteht, war noch von dem Augustinerkloster an die deutschen Ordensherren und durch die Reformation an den Landesherrn gekommen.

Das Diaconat hatte in früherer Zeit der Stadtrath von Werdau zu besetzen.

Früher mag auch Leubnitz seine schulpflichtigen Kinder in die Schule nach Werdau geschickt haben. Jetzt hat Leubnitz seine eigene Schule, über welche dem Hohen Cultusministerium das Collaturrecht zusteht.

Der unterste Theil von Leibnitz wird auch von dem sogenannten lichtentanner Bache berührt, welcher ebenfalls in die Pleisse mündet.

Die Häuserreihe längs dem lichtentanner Bache und weiter fort längs der Pleisse begreift mit Unterbrechungen, die nirgends ¼ Stunde, meist nur einige 100 Schritt und oft so viel als gar nichts austragen, die Orte Ebelsbrunn, Stenn, Lichtentanne, Steinpleiss, den untersten Theil von Leubnitz, Werdau, Langen- und Kleinhessen, Bosenhof, Schweinsburg und Schiedel, Neukirchen, Carthause und Kniegasse, Neundorf, Wahlen, Crimmitzschau, Leitelshayn, Frankenhausen und Gosel. Diese Reihe von Orten, 5 Stunden lang, enthält mit beiden Städten über 16000 Einwohner und hat in Sachsen, ja vielleicht in Deutschland, wenige ihres Gleichen.

Leubnitz mit 99 bewohnten Gebäuden und 753 Einwohnern ist dem jetzigen Gerichtsamte Werdau zugewiesen, so wie es früher auch schon zu dem Amte Werdau gehörte.

Die Einwohner von Leubnitz leben grösstentheils von Ackerbau und Viehzucht. Unter den nennungswerthen Gebäuden befinden sich 2 Mühlen, nämlich die untere und die sogenannte Schlossmühle. Ausserdem ziert den Ort auch noch eine Schafwollenspinnerei, wodurch Leubnitz besonders an lebhaftem Verkehr gewonnen hat.

M. G.     




Weissenbrunn


auf der rechten Seite des Pleissengrundes, unfern der Pleisse, 1½ Stunde westlich von Zwickau, 1 Stunde ostsüdlich von Werdau entfernt gelegen, wird gewöhnlich als „Weissenbrunn bei Steinpleis“ bezeichnet.

Von jeher und so lange die geschichtlichen Nachrichten zurückreichen war Weissenbrunn und Obersteinpleis vereinigte Rittergüter, wovon jedes derselben seine eigene Gerichtsbarkeit übte.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/281&oldid=- (Version vom 17.8.2017)