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Niederzwönitz


das grosse herrliche Dorf unsers lieben Erzgebirges, ist mit der Stadt Zwönitz so innig verbunden, dass zum Theil die Häuser ganz unter und durch einander stehen. Von dort erstreckt es sich am Zwönitzbache ziemlich eine Stunde lang von Süd nach Nord bis dicht an Dorfchemnitz, so dass Zwönitz, Dorfzwönitz und Dorfchemnitz gleichsam Einen Ort von 2 Stunden Länge bilden.

Das Thal der Zwönitz ist tief, aber doch auch offen genug, weil gegen Westen die Höhen nur sanft ansteigen, so dass die beiden Bäche, welche dort an der Schönburg. Grenze entspringen, (der obere und niedere Helbigsbach) ganz sanfte flache Wiesengründe bilden; dagegen erheben vom rechten Ufer der Zwönitz sich die Berge schroff und steil, deren Felskoppen und Klippen ein wildes romantisches Ansehen gewähren; hinter denselben steigt das hohe fast gar nicht ocupirte Waldgebirge hin, welches bei Zwönitz beginnt und bei Hermersdorf wieder fällt, in der Breite aber bis fast nach Gayer[VL 1] sich erstreckt. Niederzwönitz ist – von der Pfarrkirche aus gerechnet – 2 Stunden von Stollberg gegen Südsüdwest 1½ Stunde von Löstnitz nordöstlich, und 2 Stunden von Gayer westnordwestlich entfernt. Durch das Oberdorf führt die Strasse von Stollberg nach Zwönitz.

Niederzwönitz ist einer der ältesten Orte hiesiger Gegend und gehörte vom Anfange seiner Erbauung zur Burggrafschaft Stollberg, welche 1287 ein Eckerbert von Stollberg als kaiserliche Besitzung und Reichslehn überkam. Im Jahre 1300 folgte ihm Heinrich, Graf von Stalburg. Die Burggrafschaft bestand dann nicht lange mehr; denn 1330 waren schon im Besitze dieser Herrschaft die von Schönburg. Friedrich von Schönburg, der beliehene Besitzer von Stollberg starb 1338, welcher solches Friedrich dem Jüngern hinterliess. Im Jahre 1347 ging Friedrich der Jüngere mit Tode ab, worauf bis zum Jahre 1367 die Gebrüder Herrmann und Bernhart im Besitze dieser Herrschaft blieben. In diesem Jahre verkauften sie solche mit des Kaisers Bewilligung um 6000 Schock Groschen an den König Wenzel. Daher konnte Johann von Görlitz 1393 die Herrschaft nebst andern Orten dem Meissnischen Markgrafen Wilhelm versprechen, wenn er ihm zur Böhmischen Krone verhelfen würde.

Im 15. Jahrhundert und zwar 1422 verpfändete diese Herrschaft König Sigismund statt Rückzahlung aufgebürdeter Kriegskosten, nebst vielen andern voigtländisch-böhmischen Gütern an Friedrich den Streitbaren. Die Einlösung erfolgte nicht rechtzeitig und nun ward die Herrschaft völlig sächsisch. Der in dieser Zeit dann damit beliehene Besitzer war ein gewisser von Kager, von welchem solche an die Familie Schlick kam: Denn schon 1447 verkaufte Friedrich der Sanftmüthige diese Herrschaft, – von dieser Zeit an als das „Amt“ Stollberg in den Urkunden bezeichnet, – an den Herrn zu Weisskirchen, Ritter Matthias Schick von Lazan, Burggrafen zu Eger und Ellenbogen um 5415 fl. rhein., die er demselben schuldete, und zwar 3415 fl. auf Voigtsberg, und 2000 fl. auf Stollberg, die der wahre Gläubiger Hans von Karger dem Schlick mittelst Cession abgetreten hatte. In der hierher gehörigen Urkunde wird Stollberg besonders als ein Theil des Voigtlandes behandelt. Der Egersche Vertrag gab Sachsen das Oberlehnseigenthum über Stollberg, mit welchem nun Ernst und Albert 1466 den Matthias Schlick von Neuem belehnten. Letzterer besass auch Gornsdorf und Würschnitz. Im Jahre 1499 kauften die ganze Herrschaft die Brüder Caspar und Heinrich der Aeltere von Schönberg, welche durch die grossen Ausbeuten vom Schneeberger Bergwerke zu ungeheurem Vermögen gelangt waren. Heinrich der Aeltere überliess seinem Bruder Caspar seine Hälfte der Herrschaft Sachsenburg, welche derselbe schon vom Jahr 1497 an unterpfändlich besessen hatte.

Im Jahre 1539 werden Friedrich und Caspar von Schönberg auf Stollberg und Purschenstein genannt, deren Nachfolgern Kurfürst August am 10. Juni 1565 die Herrschaft ohne Niederzwönitz abkaufte. Im letzteren Orte hatten die Herren von Schönberg das Lehngericht angekauft und einen Rittersitz erbaut, auch für das neue Gut und für den Ort selbst sich mehre Begünstigungen reservirt, welche im

Anmerkungen der Vorlage

  1. handschriftliche Korrektur: Geyer
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 147. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/230&oldid=- (Version vom 3.6.2018)