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erwarben überall, wohin sie kamen, die ersten Würden und Aemter. Während sie in Schweden – wo sie den Admiralsrang, wie ein hohes Erbe bewahrten – wiederholt die Freiherrn- und Grafenwürde an ihr Haus brachten, gelangten sie nicht minder in Deutschland in den Besitz der höhern Adelskronen. Dietrich von Taube geb. 1594 aus dem alten Stammhause Maard und Halinapp in Esthland, kurfürstl. sächs. Ober-Hofmarschall ward nebst seinen Brüdern: Claus, kurfürstl. sächs. Obersten und Reinhard, kurfürstl. sächs. Ober-Stallmeister, so wie mit seines ältesten Bruders Hans einzigem Sohne Johann Georg, kurfürstl. sächs. Kammerherrn, vom Kaiser Ferdinand III. laut Diplom d. d. Wien, 19. Juni 1638 in das heil. röm. Reichs Panner- und Freiherrenstand erhoben. Dietrich und Claus starben ohne Descendenz; Reinhard dagegen hinterliess einen Sohn, Reinhard Dietrich, der als kurfürstl. sächs. wirkl. Geh. Rath und Kanzler laut kaiserl. Diplom d. d. Neustadt, 25. Juni 1676 zum Grafen des heil. röm. Reichs ernannt ward. Letzterer hatte von seiner Gemahlin Rahel, geb. von Friesen, einen einzigen Sohn, Ernst Dietrich (geb. 1661, gest. 1694), kurfürstl. sächs. Kammerherrn und Reichspfennigmeister des obersächsischen Kreises, welcher indessen nur Töchter besass, die unvermählt vor ihm starben. Seine reichen Besitzungen und auch Neukirchen, womit derselbe beliehen war, vererbte er deshalb seinem Vetter, dem Reichs-Freiherrn Johann Georg von Taube.

Die beiden Enkel dieses Johann Georg bildeten hierauf die Linien von Neukirchen und Nieder-Pöllnitz bei Neustadt an der Orla. Die Nachkommen derselben blühen noch gegenwärtig, die Besitzungen aber, von welchen sie sich nannten, sind in fremde Hände übergegangen.

Die ältere Linie bildete der Reichs-Freiherr Herrmann Oskar geb. 7. Febr. 1814 zu Neukirchen, der Sohn des Claus Moritz von Taube und der Mathilde, geb. Gräfin von Bünau einziger Sohn. Im Jahre 1819 erkaufte Neukirchen mit Höckricht Herr Carl Heinrich Hänel, Kaufmann aus Schneeberg.

Der dermalige Besitzer aber ist Herr C. G. Clauss auf Seusslitz.

Vor der neuen Gerichtsorganisation befand sich ausser der Gerichtsstube, in welcher jede Woche Donnerstag ordentlicher und gewöhnlich noch ein oder zwei Mal Gerichtstag gehalten wurde, eine immer offene Gerichtsexpedition, so dass die Gerichtsuntergebenen stets Rath, Hülfe und Beistand ohne grossen Kostenaufwand finden konnten.

Ja man kann sagen, dass zwischen Gerichtsherrschaft, Gerichtsdirektor und Gerichtsuntergebenen ein so schönes Einvernehmen herrschte, wie es wohl nicht selten wieder zu finden sein dürfte.

Auf der einen Seite wurde allen Beschwerden, allen Klagen so kurz als möglich abgeholfen, auf der andern allen Verhältnissen so viel als möglich Rechnung getragen und so die Zufriedenheit aller Orten eingeerndtet.

Die Oekonomie des Gutes ist bedeutend und die Rindviehzucht wegen der grossen Wiesenflächen an der Würschnitz sehr nutzbar. Ausser dem grossen Neukirchner Wald, der sich zwischen hier, Markersdorf und Stelzendorf ausbreitet, gehören noch mehrere Waldungen bei Adorf und Claffenbach, so wie bei Stelzendorf zum Gute, ausserdem mehrere Teiche von mittlerer Grösse und 2 grosse Schäfereien.

Mit dem Rittergute ist das neu schriftsässige Gut Höckricht combinirt, wozu das Dorf Neustadt gehört. Auch der Marktflecken Burkersdorf und die Dörfer Claffenbach, Stelzendorf und Neusteg waren der Gerichtsherrschaft von Neukirchen vor der neuen Gerichtsorganisation untergeben, im Ganzen überhaupt 4000 Unterthanen inclusive eines Erbgerichts, 9 Mühlen, 122 Bauergütern.

Neukirchen allein hat jetzt 264 bewohnte Gebäude mit 2717 Einwohnern. Das starke Anwachsen der Volksmenge seit einigen 20 Jahren beruht vorzüglich auf der starken Fabriksarbeit im Orte. Unter den Einwohnern, welche zum grössten Theile Strumpfwirkerei und Weberei verschiedener baumwollener Zeuge ins Grosse treiben, giebt es auch viele Factors und Kaufleute, deren Wohnungen schöner sind, als die, im Ganzen doch auch wohlgebauten übrigen Häuser. Unter den letzteren befindet sich ein Gasthof an der Strasse, die nach Stollberg und Schneeberg führt. Neukirchen bildet in allen Angelegenheiten nur eine Gemeinde ausser den Schulbezirken.

Die Gerichtsherrschaft von Neukirchen hat die Collatur über Kirche und Schule des Ortes.

Die Kirche steht nordöstlich im Niederdorfe auf einem Hügel und ist sehr alt, aber mit zwei Thürmen geziert. Ausser vielem, zum Theil nicht schlechten Schnitzwerk und einer guten Orgel sind besonders die Freiherrl. Taubeschen Denkmäler bemerkenswerth.

Eins darunter gilt dem[WS 1] General Freiherrn von Taube, welcher im

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: bem
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/192&oldid=- (Version vom 3.6.2018)