Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section | |
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Dieser verwaltete zugleich als Vormund des Grafen Alban die Herrschaft Vorderglauchau, Penig und Wechselburg und regierte auf dem Schlosse Hinterglauchau. Einer seiner Söhne, Otto Ernst, vermählte sich mit der Prinzessin Marie Clementine von Schönburg-Waldenburg. Die übrigen Söhne sind die Grafen Hermann, Ernst und Ferdinand.
Den letzten Zweig der niederen Linie stiftete Wolfs II. achter Sohn, Wolf Heinrich, im Jahre 1626, wo er zur Mündigkeit gelangte. Seine Söhne Samuel Heinrich und Wolf Heinrich erhielten (1657) jener Wechselburg, dieser Penig ungetheilt, jeder aber noch eine Hälfte von Vorderglauchau, weshalb man in Glauchau eine Zeit lang drei Schlösser und drei Aemter unterschied. Wolf Heinrich († 1706) hinterliess zwar drei Söhne, da diese aber erbenlos starben, so fiel deren Gebiet 1746 an die Wechselburger oder ältere Linie. Von Samuel Heinrichs († 1706) zwei Söhnen starb Carl Heinrich 1708 und die Regierung kam an Franz Heinrich, welcher 1746 verschied und zwei Söhne hinterliess, von denen der jüngere, Albert Heinrich, noch unmündig starb. Demnach vereinigte Carl Heinrich I. alle Herrschaften seines Urgrossvaters in seinem Besitze und erwarb auch Remse. Sein zweiter Sohn, Wilhelm Albrecht Heinrich, erhielt eine Appanage und so erbte sämmtliche Güter Graf Carl Heinrich II., der abwechselnd in Wechselburg und Vorderglauchau residirte, jedoch auch viel in Dresden sich aufhielt und Remse an einen Baron von Gregory verkaufte. Die Herrschaften übernahm später sein Bruder, Graf Wilhelm Albrecht Heinrich, starb jedoch schon nach wenigen Jahren und hinterliess als einzigen Sohn und Erben den noch jetzt residirenden Grafen, Sr. Erlaucht Carl Heinrich Alban.
Die beiden Schlösser zu Glauchau liegen etwas tiefer als der höhere Theil der Stadt, dennoch aber so erhaben, dass man von ihnen ein herrliches Panorama, namentlich des Muldenthales, überschaut. Das hintere Schloss ist das ältere und mag wohl schon ein Jahrtausend alt sein, doch hat es im Laufe der Zeit mannigfache Veränderungen erlitten und neue Flügelanbaue erhalten. Es ist die alte Veste Cluchowe, der man in späterer Zeit das vordere Schloss hinzufügte. Im Hinterschlosse war es, wo 1617 Wolf Ernst von Schönburg seinen Bruder Otto Wilhelm im Jähzorn niederstach, weil er sich in einen Streit mengte, welchen Ernst mit einem Herrn von Geilsdorf führte. Zwei Ritterbilder im hinteren Schlosse sollen an jene unglückliche Begebenheit erinnern, doch ist das offenbar nur Volksglaube, indem die Tracht der Rittergestalten auf ein weit höheres Alter derselben hindeutet. Wolf von Schönburg floh, aber im Jahre 1618 wurde im Schlosshofe zu Zwickau über ihn hochnothpeinliches Halsgericht gehalten, welche Thatsache als Beweis der höchsten Gerichtsbarkeit des Hauses Sachsen über die Grafen von Schönburg angesehen wurde. – Das vordere Schloss, bei dem zunächst der Stadt ein schönes Vorwerk steht, ist durch eine Brücke und lange Terrasse mit der Stadt verbunden und umschliesst mit seinen zwei Etagen hohen mit Ziergiebeln geschmückten Gebäuden zur Hälfte einen grossen Hof, dessen dritte Seite an den Wallgraben stösst, welcher das Vorderschloss von dem Hinterschlosse trennt. Das Hinterschloss zerfällt in den älteren und neueren Theil und ist drei, zum Theil auch vier Etagen hoch. Der ältere Theil bildet gegen den anderen Schlosshof ein Corps de Logis mit zwei kurzen Flügeln, die nebst dem erwähnten Graben ein Gärtchen begrenzen, worin sich die Schlosskapelle und das hintere Amt befinden. Die Hinterseite des Schlosses umschliesst nebst einigen alten Thürmen, einer hohen Mauer und beiden neueren Flügeln den eigentlichen Schlosshof.
Steinpleiss ist ein schönes, gewerbfleissiges volkreiches Dorf, zwischen Zwickau und Werdau, am Anfange des fruchtbaren und anmuthigen Pleissengrundes gelegen. Der Ort zieht sich in der Länge einer starken halben Stunde ziemlich geradlinig von Südost nach Norden, grenzt mit den Fluren von Werdau, Marienthal, Königswalde, Gospersgrün, Lichtentanne, Tannhof und Ruppertsgrün, und wird von dem sogenannten Stenner Bache, der sich am Ende des Dorfes mit der von Schönfels und Neumark herkommenden Pleisse vereinigt, in seiner ganzen Länge durchflossen, woher wahrscheinlich auch der Name „Steinpleiss“ kommen mag, denn das Dorf Stenn hiess einstmals Stein und der von dort kommende Bach das Steiner Wasser.
Zu welcher Zeit der Ort entstand, darüber ruht ein undurchdringlicher Schleier. Dass er einst zu der grossen Herrschaft Rabenstein gehört und im Jahre 1386 in einer Fehde mit dem Burggrafen von Leissnig an Veit von Schönburg gekommen sei, ist völlig unbegründet und beruht ohne Zweifel auf einer Verwechselung des Dorfes Steinpleiss mit Pleisse bei Chemnitz. Urkundlich wird der Ort in einem Briefe von 1421 genannt, worin Markgraf Wilhelm von Meissen
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/068&oldid=- (Version vom 21.5.2017)