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140 Scheffel Ackerland mit dem zugehörigen Wiesenwachs, Baum- und andern Gärten, die Mühle mit drei Mahlgängen und ihrem Umkreis, vier Teichlein, das Gehölz, der Culpener genannt, und allen Gerechtigkeiten, ausgenommen alle Fürstlichen Regalien, Türken- und sonstige Steuern, hohe und niedere Jagd. Ober- und Untergerichte, ingleichen der zehnte Pfennig vom Getränk. Am 8. Juli 1548 empfing Hans von Bora die Lehen vom Churfürsten Moritz und am 7. Juli 1550 von dessen Bruder August, in welchem letzteren Briefe gesagt wird: „solche Lehn sie mit einem Heerwagen mit den beiden Dörfern Lauterbach und Culten zu verdienen und so oft die zu stellen rechte Folge zu thun und sich sonst darvon zu halten als Mannlehn guter Recht und Gewohnheit ist.“

Hans von Bora konnte das Gut Carthause nur bis zum Jahre 1560 erhalten, wo er es an Hans von Weissbach auf Schiedel verkaufte, der es indessen sehr bald nebst Schiedel Schuldenhalber an Ernst von Bewest oder Beust, Hauptmann zu Freiberg, abtrat. Im Jahre 1576 kaufte Carthause um 4100 Gulden Carl von Schönitz der in der Kaufverschreibung auch die mittlere und niedere Jagd zugesprochen erhielt. Ihm folgte Albrecht von Schönitz am 7. Juli 1602, welcher Carthause 1615 Johann Georg von Meusinger für 8950 Gulden überliess, nachdem er 1610 Langenhessen gepachtet und nach Loth von Weissbachs Concurs 1613 erkauft hatte. Albrecht von Schönitz verkaufte auch Langenhessen (Bosenhof) an Meusinger und starb mit Hinterlassung eines einzigen Sohnes. Da nun Meusinger nicht im Stande war Schönitz die schuldige Kaufsumme zu bezahlen, überhaupt keines von den Rittergütern zu behaupten vermochte, so musste er Langenhessen 1617, Carthause aber 1620 verlassen, und Schönitz wurde angewiesen sich im Amte Zwickau zu neuer Lehnsreichung einzufinden. Albrecht von Schönitz wohnte nunmehr zwei Jahre zu Carthause, womit Meusinger indessen nicht zufrieden war, so dass ein langer Prozess entstand in dessen Folge Meusinger wieder in das Gut eingelassen werden und selbiges verkaufen, alsdann Schönitz befriedigen, den Ueberschuss der Kaufsumme aber für sich behalten sollte. Der neue Käufer war Hieronymus Ernst von Weissbach zu Oberalbersdorf der mit der von Schönitz darauf haftenden Schuldsumme von 7000 Gulden 11000 Gulden für das Gut bezahlte, oder vielmehr nicht bezahlte, denn schon 1626 musste Carthause versteigert werden. Da nun Albrecht von Schönitz das höchste Gebot, 8950 Gulden, that, wurde ihm das Gut zugeschlagen und nach langwierigen Zwistigkeiten empfing er endlich 1628 die Lehn. Nach seinem Tode, der um 1652 erfolgte, erhielt Carthause Albrechts von Schönitz Schwiegersohn, der Schwedische Rittmeister Girg von der Hayde, welcher die Lehn darüber am 29. April 1654 empfing. Als er 1687 starb erbte Carthause sein Sohn, Carl von der Hayde, welcher es freiwillig versteigern liess. Tobias Leube, Oberflosscommissar in den Altenburgischen Landen und Herr auf Untzschen, wurde der neue Besitzer und am 30. Mai 1703 mit dem Gute belehnt, kam aber bald in Concurs und Carthause gelangte, abermals durch Versteigerung, an Georg Ernst von Zehmen auf Ponitz und Frankenhausen, der ohne männliche Nachkommen starb, wodurch Carthause als erledigtes Lehn an den Landesherrn zurückfiel.

Im Jahre 1725 eignete Friedrich August der Starke das Gut Carthause seinem wirklichen Geheimrathe Heinrich von Bünau zu, von dem es an Carl August Edlen von der Planitz auf Ponitz und Frankenhausen gelangte. Dieser verkaufte es den Gebrüdern Johann Sigismund und Johann Wilhelm Gerlach von denen letzterer es seinem Schwiegersohne Carl Christian Hüblern überliess, welcher 1759 bei der Regierung darum ansuchte, dass es künftig als wahres Allodial- und Erbgut besessen werden möchte, was ihm auch mit Vorbehaltung der Lehnsempfängniss auf jede Veränderung bewilligt ward. Hübler starb 1787 und Carthause blieb Eigenthum seiner Wittwe die 1790 mit Tode abging. Im neunzehnten Jahrhundert besassen das Gut noch deren Nachkommen, gegenwärtiger Besitzer von Carthause ist Herr Johann David Falk.

Carthause ist mit Naundorf, Schiedel, Schweinsburg, Culten, Kleinhessen und Bosenhof in die Kirche zu Neukirchen eingepfarrt, welcher Ort seinen Namen von der 1488 gestifteten und 1495 eingeweihten neuen Martinskirche empfing, während, wie bereits bemerkt, die alte Martinskirche schon 1222 da stand, wo später das Kloster Carthause erbaut wurde. Als die Churfürstin Margarethe und Hans Federangel den Augustinerchorherren das verfallende Kloster abgekauft und an dessen Stelle ein Carthäuserkloster gestiftet hatten war es nöthig auch eine neue Pfarrkirche zu gründen, da die Carthäusermönche nach den strengen Regeln ihres Ordens in ihren Versammlungen keine Frauen duldeten und überhaupt nicht predigen durften. Federangel verpflichtete sich eine Kirche auf seine Kosten zu erbauen und Kaiser Friedrich III. bestätigte deren Fundation; da aber der fromme Stifter bald darauf starb verordnete eine Testamentsbestimmung des Verstorbenen, dass dessen Schwager, Kilian Schicker, die Erfüllung des Gelübdes ausführen sollte. Dieser liess sich jedoch ziemlich säumig finden, so dass der Churfürst selbst ihn an seine Pflicht erinnern musste. Schicker sollte dem Kloster für die an Federangel und seinen Bruder zu machenden Ansprüche 1000 Rheinische Gulden oder die jährlichen Zinsen dieses Capitals verschrieben, die neue Pfarrkirche ausbauen, eine Pfarrwohnung herstellen und den Pfarrer dotiren; die Carthäuser mussten sich verpflichten, dem neuen Pfarrer drei Scheffel Feld am Tennersberge und eine Wiese zu überlassen. Die Mönche liessen sich bereit finden das Verlangte zu bewilligen, Schicker aber zögerte immer noch mit der Fortsetzung des Baues, so dass abermals eine Beschwerde des Convent, der Altarleute und des Pfarrers bei dem Churfürsten stattfand, worauf durch Vermittelung bischöflich Naumburgischer und churfürstlicher Commissare ein Vergleich zu Stande kam, worin Kilian Schicker sich erbot die Kirche täfeln zu lassen, eine Glocke anzuschaffen, Thurm und Sacristei auszubauen, den Kirchhof zu ummauern und die Wohnung des Pfarrers mit einem Keller und den nöthigen Stallgebäuden zu versehen. Zur Erhaltung des Pfarrers und seines Caplans musste Schicker ein noch jetzt auf dem Schlosse Schweinsburg haftendes Capital von 1000 Gulden auszahlen, dessen Zinsen bis in die neueste Zeit unter dem Namen „Schlosszinsen“ dem Pfarrer und Schullehrer zu Neukirchen zustehen.

Anfänglich besass die neue Kirche nur einen Geistlichen der zugleich Caplan des Schlosses Schweinsburg war, als aber wegen des ziemlich entfernten Filials Kleinbernsdorf der Pfarrer dem schwierigen Kirchendienste nicht regelmässig vorzustehen vermochte, wurde noch ein Diakonus angestellt dem man das Einkommen des Kirchners überwiess, wofür er aber auch dessen Dienst mit zu versehen hatte. Erst im Jahre 1582 stellte man wiederum einen Kirchner oder Schulmeister an, und verbesserte die Einkünfte des Diakonats. Dazu gehörten damals zwei Gärten, Feld und Wiesewachs, als aber 1838 auf Ministerialverordnung das Diakonat eingezogen und das Filial Kleinberndorf mit

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Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/061&oldid=- (Version vom 9.5.2017)