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Blankenhain.


An den Quellen des Kobebaches, inmitten der reizenden Hügelkette, welche im Süden das Königreich Sachsen von dem Herzogthume Altenburg trennt, erhebt sich das stattliche mit drei Thürmen gezierte Schloss Blankenhain, ein umfangreiches im grossartigsten Style des siebzehnten Jahrhunderts errichtetes Gebäu. Das Rittergut gehört zu den bedeutendsten der Gegend; es hat reiche Ländereien und namentlich vorzügliche weit ausgedehnte Waldungen, eine berühmte Bierbrauerei mit ausgezeichnet schönem Bergkeller, Brennerei, Ziegelei, Fischerei und eine von dem Schlossteiche getriebene Mühle. Zu dem Gute gehören die Vorwerke Russdorf, Augustenhof, und Weidenhof, von denen ersteres vormals selbst ein Rittergut war. Die Wirthschaftsgebäude, welche zu Ende des vorigen Jahrhunderts massiv aufgebaut wurden, bilden zwei Höfe, von denen Brücken über die Wallgräben nach dem Schloss führen, das mit einem auf der Südseite angebauten sehr geschmackvollen Gewächshause die zahlreichen Gebäude des stattlichen Edelsitzes begrenzt. Unter letzteren zeichnet sich namentlich das Fabrikgebäude aus, in welchem die grossartige Brauerei und Dampfbrennerei sammt einer Anzahl Wohnzimmern, Böden, Niederlagen und Kellern befindlich sind. Die Grundmauern dieses Fabrikgebäudes bespühlt das Wasser des Schlossteiches, welcher auch auf der Südseite die durch parkartige Anlagen verschönerten Blumen- und Gemüsegärten umschliesst. Am südlichen Gestade des Teiches befindet sich ein breiter Gang mit einer darin aufgestellten acht Fuss hohen steinernen Urne, welche ein früherer Besitzer des Rittergutes zu Ehren seiner verstorbenen Adoptiveltern hier errichten liess. Von dieser Stelle geniesst man eine ausserordentlich hübsche Aussicht auf die Gebäude des Schlosses, die Kirche, Schule, und weit darüber hinaus nach den fernen Bergeshöhen mit ihren dunklen dichtbewaldeten Gipfeln.

Am zweiten Pfingstfeiertage des Jahres 1661 entstand durch fliegenden Speck, welcher aus der Schlossküche auf das damals mit Stroh gedeckte Brauhaus geflogen war, ein furchtbarer Brand, der sammt dem alten Schlosse, dem grössten Theile der Wirthschaftsgebäude und der Pfarre auch das Gerichtsarchiv und Pfarrarchiv, und mit ihnen die ältesten Urkunden und Nachrichten über Blankenhain zu Grunde richtete. Die frühesten Besitzer des Gutes waren ohne Zweifel die Herren von Plank oder Blanken, von denen im Jahre 1423 Titze von Blanken auf seinem Schlosse Blankenhain wohnte. Nach ihm besass das Gut Hans von Blanken, 1450 Friedrich von Blanken, und 1488 wird eines Georgs von Blanken Erwähnung gethan, der Rathsherr und Stadtvoigt zu Zwickau war und 1492 als Amtshauptmann starb, jedoch das Gut Blankenhain nicht mehr besass, indem dieses seit 1480 bereits einem Herrn von Ende gehörte. Die Familie Ende blieb auf Blankenhain bis zum Jahre 1573, und Gottfried von Ende erkaufte 1556 von Heinrich von Wildenfels die Obergerichte über die in der Ronneburger Pflege sesshaften Blankenhainer Unterthanen. Balthasar von Ziegler, dem auch Gauern im Altenburgischen Lande gehörte, blieb Eigenthümer des Rittergutes Blankenhain bis 1583, wo dasselbe an Heinrich von Winkler, sowie später an Friedrich von Schönberg gelangte. Im Jahre 1611 gehörte das Gut der Familie von Bünau, aus welcher Eva Elisabeth von Bünau, geborene von Schönberg, es von 1627 bis 1659 besass, worauf 1671 der Rittmeister von Schleinitz dessen Eigenthümer wurde. Vom Jahre 1700 an gehörte Blankenhain dem Gouverneur von Leipzig, Karl Gottlob von Neitschütz, welcher 1720 starb, und das Gut den Nachkommen des im Jahre 1716 verstorbenen Obersthofmeisters Karl von Rex hinterliess, dessen Sohn der Berg- und Voigtländische Amtshauptmann Georg Abraham von Rex 1750 zu Blankenhain starb. 1754 besass das Gut der Generalmajor von Rex, der dasselbe an einen reichen Fabrikbesitzer aus Annaberg, Carl Gottlob Scheuereck, verkaufte, dessen Adoptivnachkommen es noch jetzt besitzen. Das Andenken des edlen Scheuereck und seiner frommen Gemahlin wird nie erlöschen, so lange Blankenhains Name genannt wird, denn nicht nur erbaute er sämmtliche massive Gebäude des Rittergutes, mit Ausnahme des Schlosses, nach einem sehr zweckmässigen Plane von Grund aus, sondern er errichtete auch auf eigene Kosten ein neues Pfarrhaus, sowie ein Hospital für arme Leute, in welchem funfzig Personen aufgenommen werden können. Scheuerecks Gattin, Eberhardine Amalie, geborene Jokisch, erwarb sich um Kirche und Schule ebenfalls unvergessliche Verdienste, indem sie in Russdorf, dessen Kinder damals zu Blankenhain Unterricht empfingen, eine neue Schule, und in beiden Ortschaften eine für jene Zeit recht ansehnliche Schulbibliothek gründete. Ebenso bedachte das edle Paar die hiesigen Kirchen und Schulen, Pfarrer, Lehrer und Armen nebst vielen Anderen in letztwilligen Verfügungen mit reichlichen Legaten, und hat sich dadurch in den Herzen aller guten Menschen ein bleibendes Denkmal gesetzt. Carl Gottlob Scheuereck starb am 13. Juli 1794 und sein Erbe und Adoptivsohn, der Churfürstlich Sächsische Kammerrath Jokisch-Scheuereck liess es sich eifrig angelegen sein, dem Beispiele seines edlen Vorgängers nachzuahmen und machte sich auch als Schriftsteller über einige Branchen der Landwirthschaft, sowie der Jägerei und Fischerei bekannt. Der jetzige Besitzer von Blankenhain ist des erwähnten Kammerraths Jokisch-Scheuereck Sohn, des Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädter Forstmeister, Herr Carl Eberhard Rudolph Jokisch-Scheuereck.

Unter die Blankenhainer Gerichtsbarkeit gehören die Dörfer Kleinbernsdorf, Niederalbertsdorf, Russdorf, Kleinrussdorf, ein Theil von Chursdorf und die Gröbenmühle; früher hatte das Rittergut auch die Gerichtsbarkeit, Lehen und Zinsen in den Altenburger Ortschaften Nischwitz, Vogelgesang, und Antheilen von Haselbach, Jonaswalde und Rückersdorf, welche zusammen das Rittergut Nischwitz mit Vogelgesang bildeten, das bis zum Jahre 1809 bei dem Churfürstlich Sächsischem Lehnhofe mit Blankenhain zur Lehn ging. Durch die in neuerer Zeit im Altenburger Lande stattgefundene Aufhebung und Ablösung der erwähnten Gerechtsame und Leistungen, jedoch, und da die zu genanntem Rittergute gehörenden Grundstücken vor langer Zeit veräussert worden sind, ist dasselbe durch die neueren staatlichen Einrichtungen

     Erzgebirgischer Kreis, 3tes Heft, oder 14tes der ganzen Folge.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen IV. Section. Expedition des Ritterschaftlichen Album-Vereins, Leipzig 1856, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_IV.djvu/035&oldid=- (Version vom 9.4.2017)