Einsiedel, ob nichts Neues passirt sei. Auf die Antwort des Amtmannes, dass er Nichts wisse, wies Herr von Einsiedel auf seinen Tisch, worauf folgende Verse standen:
Curt Löser dauert mich, was aber kann ich machen!
Gott habe seine Seel’ – Doch muss ich drüber lachen.
Er sass auf meinem Dache
Und girrte wie ein Drache.
Er hat mich so bethöret.
Curt hat nun ausgezehret!
Curt Löser war damals chursächsischer Erbmarschall und ein sehr mächtiger Mann seiner Zeit! Und siehe, wirklich war er, wie es sich späterhin auswies, an dem bezeichneten Tage, ja in derselben Stunde, wo dieses auf Hohenstein vorfiel, gestorben. Noch merkwürdiger aber unstreitig war, dass es sich von dieser Zeit an mit Hans von Einsiedel merklich besserte und er seine Güter Lobschwiz und Gross-Zössen selbst wieder verwalten konnte, woselbst er auch im hohen Alter 1695 unverehelicht starb.
Hans Haubold besass auch zugleich Hopfgarten, welches bis heutigen Tages bei der Gross-Zössener Linie derer von Einsiedel geblieben ist und erst nach Aussterben dieser Linie wieder an die Syraer Linie kommt.
Nach Hans Haubold von Einsiedels Tode folgte Innocenz Gottlieb von Einsiedel. Dann Georg von Einsiedel, Steuerrath und Kreishauptmann, welcher es noch 1731 besass. Dann wurde Erb-, Lehn- und Gerichtsherr von Gross-Zössen der Maltheser-Ritter Gottlob Innocenz August von Einsiedel, welcher noch 1765 damit belieben war. Von Letzterem übte dessen Gattin, Frau Philippine Eleonore von Einsiedel geb. von Petzinger während der Vormundschaft ihrer beiden Söhne Friedrich Heinrich Ernst, Major und Ritter des St. Heinrichs-Ordens und des Herrn Georg Detlev Abraham von Einsiedel, die Verwaltung des Gutes. Nach dem Tode des ersteren, welcher 1818 erfolgte, und nach dem Ableben seines Herrn Bruders, des Majors Ernst von Einsiedel im Jahre 1823, übernahm der gegenwärtige Besitzer, Herr Georg Detlev Abraham von Einsiedel das Gut Gross-Zössen zum alleinigen Besitz.
Bis hierher gehörten zum Rittergute auch die Dörfer Klein-Zössen und Hayn, welches seine besondere Kirche hat, worüber dem Besitzer von Gross-Zössen mit dem Herrn von Rötha alternirend das Collaturrecht zusteht, wogegen von dem Besitzer des Gutes zu Gross-Zössen die Schulstelle zu Hayn allein besetzt wird. Gross-Zössen hat seine eigne Kirche, welche Tochterkirche von Zöpen ist. Hinsichtlich dieser Abtrennung von der Mutterkirche Zöpen waren öfter in früheren Zeiten wegen des Besetzungsrechts verschiedene Streitigkeiten anhängig, welche endlich dahin entschieden worden sind, dass der Besitzer von Zöpen denominirt und vocirt, der von Gross-Zössen jedoch nur ein votum negativum hat und eine besondere Vocation ausstellt.
Nach einer Bulle von 1473 hat die Kirche in Gross-Zössen den Namen die heilige Nicolauskirche geführt und wurde im Jahre 1373 den 16. Mai gebaut. So viel ist gewiss, dass jenes Jahr für die Kirche von Bedeutung war, weil der Pabst bei Gelegenheit des 100jährigen Jubiläi den Einwohnern von Gross-Zössen eine besondere Gunst erweisen und eine grosse Freude zu machen suchte, indem er ihnen einen Ablass auf längere Zeit ertheilte.
Das Innere der Kirche mag sonst sehr düster und unfreundlich gewesen sein; durch neue Reparaturen ist sie freundlich geworden und ganz ihrem heiligen Zwecke entsprechend.
Die Gemeinde zu Klein-Zössen ist zwar nach Eula eingepfarrt, nimmt jedoch Antheil an den gottesdienstlichen Versammlungen zu Gross-Zössen.
Seit dem Erscheinen des neuen Schulgesetzes gehört diese Gemeinde auch zum hiesigen Schulverband.
Gross-Zössen gehört jetzt mit seinen 44 bewohnten Gebäuden und 263 Einwohnern zum Gerichtsamt Borna, und ist den höhern Behörden dieses Ortes natürlich ebenfalls einverleibt.
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/283&oldid=- (Version vom 7.1.2019)