Seite:Album der Schlösser und Rittergüter im Königreiche Sachsen I.djvu/069

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Sahlis.


Sahlis, früher auch Sahlitz geschrieben, nahe beim Städtchen Kohren in einem herrlichen Thale gelegen, enthält ausser dem Rittergute nur Gärtner- und Häuslerwohnungen mit ungefähr zweihundertundzwanzig Einwohnern. Das Rittergut Sahlis war früher ein Vorwerk des Schlosses Kohren und erst nach dem Verfalle dieser Burg baute man hier ein Herrenhaus.

Die alte Burg Kohren (Corin und Chorun) soll von einem Wendenfürsten, Choro, erbaut worden sein, der von hier die an der Wyhra wohnenden Sorben beherrschte. Historisch wird die Burg zuerst im Jahre 974 erwähnt, wo Kaiser Otto II. sie dem Bisthum Merseburg schenkte, dessen Bischof, Giseler, sein Liebling war. Der bekannte Geschichtschreiber Bischof Dittmar von Merseburg nennt die Burg sein Landgut und besuchte sie am 2. Mai 1018 auf einer Reise nach Rochlitz, wohin ihn ein Zwist der Söhne Eckardts I. wegen der Rochlitzer und Colditzer Waldungen rief. Am 1. December 1018 soll Bischof Dittmar auf der Burg Kohren gestorben sein, doch kam er noch früher einmal hierher und berief seine Vasallen auf das Schloss, um mit ihrer Hilfe die widerspenstigen Grafen Eckardt und Hermann zu demüthigen, Beweis dafür, dass dem Bischof nicht nur die geistliche sondern auch die weltliche Macht über Kohren zustand. Ein Bischof zu Merseburg trat aus unbekannter Ursache dem Markgrafen von Meissen, als Lehnsherrn, die Burg Kohren wieder ab und dieser überliess sie den nachmaligen Herren von Chorun. Als Markgraf Conrad 1190 den Verkauf des Dorfes Rannstädt bei Leipzig an das Kloster Celle bestätigte, wird Heinrich von Chorun als Zeuge genannt, auch befand er sich zehn Jahre darauf auf dem Landtage am Colm. Er war einer der Edelleute, welche das Bündniss Kaiser Otto IV. mit Markgraf Dietrich dem Bedrängten zu Frankfurt schliessen halfen und gehörte zu dem Gefolge des Markgrafen, als der Kaiser am 14. April 1213 das von Dietrich gestiftete Augustinerkloster St. Thomä zu Leipzig bestätigte. Zuletzt erwähnt ihn als Zeugen die Bestätigungsurkunde Markgraf Dietrichs über eine Schenkung, welche Ritter Günther von Rochsburg 1220 dem Kloster Buch widmete. Zur Zeit Heinrichs von Chorun werden auch Luitfried und Ulrich von Chorun hin und wieder genannt; vielleicht waren es seine Brüder.

Das Geschlecht der Herren von Chorun erlosch wahrscheinlich zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts, denn 1303, wo Thimo II. von Chorun in einem Kaufbriefe des Klosters Buch genannt wird, geschieht dieses Namens das letzte Mal Erwähnung. Die Burg Kohren fiel als erledigtes Lehn an den Markgrafen von Meissen, der sie zum Schutze des Landes gewissen Burgmännern als Burglehn zur Verteidigung übergab, ohne dass diese wirkliche Besitzer der anvertrauten Veste waren. Als solche Burgmänner auf Kohren werden 1357 in dem Friedensvertrage zwischen Landgraf Friedrich dem Strengen und den Voigten von Plauen, genannt Friedrich von Schönburg und Burggraf Otto II. von Leissnig. Ersterer war vermuthlich der Besitzer des Schlosses Crimmitzschau, welcher 1338 starb. Er hatte 1335 mit anderen Edelleuten den Landgrafen Friedrich befehdet, bis dessen Schwiegervater, Ludwig V. von Baiern, ernstlich Ruhe gebot. Vielleicht verlor er zur Strafe das Burglehn Kohren, welches Otto Burggraf von Leissnig empfing. Bei dem bereits erwähnten Vertrage von 1357 verzichtete der Burggraf Otto um so leichter auf das Burglehn, weil er der Schwiegersohn Heinrichs des Langen von Plauen war, dem der Vertrag selbiges zusicherte. Zugleich mit Heinrich dem Langen wurden auch dessen beide Söhne mit Kohren beliehen. Als 1382 Landgraf Balthasar und Markgraf Friedrich, sowie ihres Bruders Friedrichs des Strengen drei Söhne Friedrich, Wilhelm und Georg ihre Länder theilten, fiel Kohren an die letztgenannten drei Brüder, welche am 25. Juni 1388 ihre Vettern Conrad und Dankwart von Harburg, und wenn diese ohne rechte Lehnserben sterben sollten, Günthern von Konritz, Burgmann zu Kohren, mit dem im Dorfe Sahlis gelegenen Vorwerke belehnten. Dies ist das erste Mal, wo Sahlis als Ritterlehn erscheint.

Als 1397 die Familie Heinrichs des Langen von Plauen erlosch, kam das Schloss Kohren lehnsweise an Hansen von Lanse. Unter ihm wurde Syverd von Schönefeld Burgmann zu Kohren und empfing für die Vertheidigung der Burg: Acker, soviel mit einem Pfluge bestellt werden kann, Holz und Wiesen, zwei Schock zwölf Groschen jährliche Zinsen nach Freibergischer Münze, zwei Pfund Wachs, zwei Teiche, die Lehn über die Kapelle bei der Pfarrkirche zu Kohren mit einem Schock neunzehn Groschen zu Sahlis und vier Groschen daselbst jährlichen Zinsen und einem Teiche zu Sahlis. Als Hans von Lanse 1428 ohne Lehnserben gestorben war, verkauften die Herzöge Friedrich und Sigismund, denen Kohren nach der Erbeinigung von 1410 gehörte, das Schloss Kohren mit allem Zubehör am Sonnabend vor St. Elisabeth 1429 an Melchior von Meckau oder Meggau, der die Lehn darüber zugleich mit seinem Bruder Balthasar empfing. Deren Vater, Hans von Meckau, besass schon vorher Grundstücken in der Nähe Kohrens, die nach seinem Tode Margarethe, seine Gemahlin, zum Leibgedinge erhielt, worunter sich auch das jetzige Lindenvorwerk befand. Die beiden Vettern Georg und Helfreich von Meckau (jener Melchiors, dieser Balthasars Sohn) wurden 1448 vom Burggrafen Otto III. von Leissnig mit allen Gütern beliehen, die ihre Väter von demselben zur Lehn getragen hatten. Helfreich von Meckau heirathete seines Oheims Melchior Wittwe, Elisabeth, deren Leibgedinge in einigen bei Altenburg gelegenen Gütern

     Leipziger Kreis, 6tes Heft, oder 26stes der ganzen Folge.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen I. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1860, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Schl%C3%B6sser_und_Ritterg%C3%BCter_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_I.djvu/069&oldid=- (Version vom 21.5.2018)