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Mit den bisher beschriebenen und abgebildeten Rittergütern der sächsischen Oberlausitz ist die Zahl derselben keinesweges erschöpft. Um nun wenigstens im historisch-statistisch-topographischen Texte einige Vollständigkeit zu erlangen, hat es der Herausgeber für angemessen gehalten, die übrigen Rittergüter in einer kurzen Uebersicht namhaft zu machen, und zwar in der Weise, dass zuerst des in den Händen einzelner Communen und Stiftungen befindlichen grossen Grundbesitzes gedacht wird. Der Grundbesitz der vier Städte Budissin, Zittau, Camenz und Löbau, des Domstifts zu Budissin und der Cisterzienser-Nonnenklöster St. Marienstern und St. Marienthal ist nicht unbedeutend und hatte früher einen ungleich höheren Werth als neben den Rechten, welche aus der Herrlichkeit flossen, die Ausübung der Gerichtsbarkeit damit verbunden war und die Erbunterthänigkeit noch bestand. Seit Aufhebung der Erbunterthänigkeit und seitdem die Gerichtsbarkeit an den Staat übergegangen ist, blieben den Grundbesitzern nur ein durch die Ablösungen sicherlich nicht vermehrtes Einkommen von Renten und Zinsen und die unmittelbaren Nutzungen von Grund und Boden.


Budissin,

die Hauptstadt des Lausitzer Kreises, besitzt ausser den städtischen Commungrundstücken (gegen 191 Acker Land) und einschliesslich des Grundeigenthums der milden Stiftungen jetzt noch 50 Dörfer und Dorfantheile, denen zum Theil, jenachdem sie früher in adeliger Hand waren, Rittergutsqualität anhaftet, ferner 1282 Acker 75 ◻Ruthen Waldungen und 160 Acker 150 ◻Ruthen Felder, Wiesen und Gärten. Die Mehrzahl der Dorfschaften, welche jetzt zusammen über 4000 Einwohner zählen, gehört seit frühester Zeit zur Stadt, wie sich schon daraus schliessen lässt, dass von vielen die Zeit der Erwerbung nicht mehr bekannt ist. Da Ankäufe und Veräusserungen nicht selten vorkamen, so war je nach diesen Besitzveränderungen, deren Anzeige hier zu weit führen würde, ihre Anzahl bald grösser bald kleiner, und die zerstreute Lage derselben, welche die Bildung eines zusammenhängenden Stadtgebietes unmöglich machte, war die Veranlassung, sie vier verschiedenen Gerichtsämtern zuzutheilen.

Im Gerichtsamte Bischofswerda liegen: der oberlausitzische Theil von Gross-Hänchen und der Kirchort Uhyst am Taucher.

Zum Gerichtsamte Budissin sind geschlagen: Auritz, Basankwitz, Binnewitz, Blösa, Boblitz mit Neu-Boblitz, Burk, Daranitz, Denkwitz, Gross- und Klein-Döbschütz, Lehn, Mehltheuer, Meschwitz, Ober-Kaina, Preuschwitz, Rabitz, Rascha, Scheckwitz, Soritz, Stiebitz, Waditz und Weissig, sowie die Stadtantheile von Baschütz, Canitz-Christina, Doberschütz, Dreikretscham, Kumschütz, Nimschütz, Rachlau und Strehla.

Dem Gerichtsamte Schirgiswalde gehören: Gross-Postwitz, Hainitz und Klein-Kunitz und der Stadtantheil von Cosul im Gebirge.

Nechen, Peschen und der Stadtantheil von Plotzen gehören in das Gerichtsamt Löbau.

Das Rittergut Gross-Hähnchen am Taucher Walde gehörte vormals zu den bischöflich-meissnischen Lehngütern der Oberlausitz und war 1483 in den Händen eines Oswald von der Oelsnitz. Das Allodium desselben ist wahrscheinlich der später an die Stadt Budissin gelangte Theil von Gross-Hähnchen und blieb oberlausitzisch, während das Lehn, wie die übrigen bischöflichen Lehngüter, meissnisch ward.

Uhyst am Taucher, 1484 von Gotsche von Schleinitz an die Stadt Budissin verkauft, ging 1547 im Pönfall verloren und ward nebst dem Taucher Walde erst am 24. September 1555 für 5000 Thaler wieder erworben.

Auritz, auch Aueritz, kommt vermuthlich im Lehnregister der Bischöfe zu Meissen vom J. 1483 unter dem Namen Auerwitz vor. Damals trugen Christoph und Heinrich von Haugwitz auf Putzkau 3 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Hafer vom dasigen Bischofszehnten zu Lehn. Ueber die Zeit, wann Budissin dieses Dörfchen erwarb, liess sich keine Angabe auffinden.

Basankwitz wurde zu Ende des 16. Jahrhunderts von Stiftsgeldern des Salomo Zeidler Erbherrn auf Hopfenbach im Herzogthum Krain erkauft.

Burk bei Niederkaina gehörte im J. 1329 dem Budissiner Bürger Hermann de Seyfriczdorf.

Gross-Döbschütz, wendisch Debssezy, an der Spree, war vormals ein Rittergut, dessen letzter Besitzer, ein Herr von Rindfleisch, es vor 1650 an die Stadt Budissin verkaufte. Unterm 25. April 1650 wurde das Gut an 4 Einwohner zu Gross-Döbschütz und Lehn parzellirt. In Lehn befand sich ein herrschaftliches Vorwerk.

Mehltheuer, wendisch Lubenz, seit 1584 Besitzthum der Stadt Budissin, nördlich vom Schmeritzberge. Die hohe Lage des Dörfchens gewährt eine schöne Aussicht.

Meschwitz, wendisch Meschizy, war ein Besitzthum des durch seine Stiftungen hochverdienten Dr. Gregotius Mättig. Er vermachte es der Stadt laut Testaments vom 25. Januar 1650.

Das Rittergut Baschütz zwischen Budissin und Wurschen scheint schon seit früher Zeit getheilt gewesen zu sein. Budissin erwarb seinen Antheil zu Ende des 16. Jahrhunderts mit Hülfe der Stiftsgelder des genannten Salomo Zeidler für 2900 Mark. 1789 war der andere Theil des Ritterguts in den Händen der verwittweten Frau Obristleutenant Lehmann, geb. Aster.

Canitz-Christina gehört zum Theil dem Domcapitel und zum andern Theile der Stadt Budissin.

Das Kirchdorf Gross-Postwitz ward 1507 von Liborius von Helwigsdorf der Stadt Budissin verkauft, fiel durch den Pönfall an den König Ferdinand I. und gelangte nebst Hainitz im J. 1549 an den Kanzler Georg Fritsche in Budissin, von dessen Erben beide Dörfer wieder an die Stadt kamen.

Unter den Dörfern, welche zeitweilig Eigenthum der Stadt Budissin waren, nennen wir Buchwalde, Cannewitz, Grubditz, Jiedlitz, Litten, Niederkaina, Purschwitz und Zieschütz. Buchwalde gehörte im 15. Jahrhundert einem Peter Marschel und ward vom König Matthias I. durch den Landvoigt Georg von Stein im J. 1482 der Stadt Budissin in Lehn gegeben. Schon längst gehört es zum Rittergut Baruth. Wegen Cannewitz, welches nebst Grubditz die Stadt zu Ende des 16. Jahrhunderts von Melchior von Kalkreuth für 4400 Gulden erkaufte, dürfte, da es auch Canitz genannt und deshalb mit andern Ortschaften dieses Namens häufig verwechselt wird, zweifelhaft sein, ob darunter nicht Canitz-Christina gemeint sein. Grubditz war schon früher einmal im Besitze der Stadt, jedoch ist die Kaufurkunde vom J. 1486 noch nicht bekannt. Im J. 1600 gehörte es wieder dem Budissiner Bürger Hieronymus Ruperti, welcher es am 8. Januar 1603 dem Domcapitel käuflich überliess. Litten und Purschwitz erkaufte die Stadt Budissin von dem genannten Melchior von Kalkreuth. Eine andere Nachricht nennt aber einen Herrn Berka von der Daube und Leippe als Verkäufer und 1589 als das Jahr des Verkaufs. Die Bedrängnisse des 30jährigen Krieges nöthigten die Stadt, im J. 1638 Purschwitz an Anton von Rosenhayn auf Klein-Rackel zu verpfänden und es blieb in den

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/359&oldid=- (Version vom 9.10.2016)