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5. vom 100, von Jahr zu Jahr die alten gebrechlichen und kranken Armen mit Nahrung und Arznei, und die bedürftige Schuljugend mit Kleidung, Schulbüchern und Schulgelde reichlich versorgt werden muss, und in welche nach der Stiftungsurkunde die an die Stelle des frühern Losgeldes, Theilschillings u. s. w. getretene Erbunterthänigkeitsrente und andere Beiträge, wie die Strafgelder fliessen sollten, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass von der jährlichen Einnahme immer 50 Thlr. zum Capital geschlagen werden; 2000 Thlr. zu einem Armenhause für dieselben 3 Dörfer; 400 Thlr. wovon die Richter und Gerichtsschöppen von Weigsdorf, Köblitz und Schönberg die Zinsen als Besoldungsbeitrag empfangen; 200 Thlr. deren jährliche Zinsen zu Schulprämien für fleissige, die Kirche und Schule besuchende Kinder ohne Unterschied der Jurisdiction verwendet werden müssen; sowie 1000 Thlr. zur Fundirung eines zweiten geistlichen Amtes in Cunewalde.

Weigsdorf mit Köblitz und Schönberg aber ging auf Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister und General-Lieutenant Gustav von Nostitz-Wallwitz auf Schweikershayn über, welcher es dermalen noch besitzt.

Das herrschaftliche Wohnhaus ist ein schönes elegant eingerichtetes Gebäude, woran schöngebaute Wirthschafts- und Oeconomieräume stossen; auch ein freundlicher grosser Garten befindet sich beim Gute, ausserdem ist das Areal des Guts an Feldern und Wiesen nicht unbedeutend, und der Boden nicht schlecht zu nennen, theilweise sogar als gut zu bezeichnen.

In Köblitz war von jeher ein Vorwerk, welches zu Weigsdorf gehörte, aber bisweilen fälschlich selbst für ein Rittergut ausgegeben worden ist.

Was die ganze Gegend von Weigsdorf, Köblitz u. s. w. anlangt, so muss man entzückt von dem Anblick unwillkührlich sich hingezogen fühlen an diese einzelnen Orte, denn die Gegend ist wahrhaft schön, und an sie und ihre Berge reihen sich eine Menge Volkssagen.

Der Frageberg mit seinen fast zahllosen Klippen, die aus Granitblöcken wie von Menschenhänden aufgeschichtet dastehen, führt uns zurück auf den Gottesdienst der alten Sorben. Unter Einer der Klippen gab es einen breiten und regelmässigen Durchgang, und eine andere zeigt, dass sie einst hohl gewesen, dann aber mit Gestein erfüllt worden sei.

Beide dienten ohne Zweifel den Orakel ertheilenden Priestern der Schiwa oder Ziwa (welche Gottheit der Isis, Ceres und Venus zugleich entsprach) zu ihren Gaukeleien; noch sieht man die Oeffnung, durch welche das Orakel, nachdem ein Priester in die Klippe gekrochen, hervortönen konnte.

Diese künstliche Höhle heisst die Teufelshöhle, und eine andere nahe Klippe der Teufelsaltar. Auf einer 3. platten Klippe sollen auch Kinder geopfert worden sein, und auf einer 4. die Statue des Czernebogs gestanden haben.

Weigsdorf hatte mit Köblitz und Schönberg zu Ende des vorigen Jahrhunderts 93 Wirthe, jetzt hat Weigsdorf 64 Häuser, Köblitz 46, und Schönberg 71 mit 400 Bewohnern, die zum Gerichtsamt Neusalza gehören.

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Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 228. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/340&oldid=- (Version vom 9.10.2016)