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Herr Graf Carl von Schall-Riaucour ein mit gutem Golde staffirtes Cruzifix nebst 2 dergleichen Altarleuchtern geschenkt.

Ueberhaupt haben die zur Parochie gehörigen Gerichtsherrschaften sich stets um Kirche und Schule verdient gemacht, weshalb man nur mit Liebe und Achtung von denselben spricht.

Die hiesigen Gerichtsuntergebenen haben nie die früheren Einrichtungen, bezüglich der Erbunterthänigkeit u. s. w. gefühlt, und waren glücklich in dem Bewusstsein, Herrschaften zu besitzen, die mit väterlicher Milde walteten und regierten.

     




Diehmen


¼ Stunde von Gaussig in angenehmer fruchtbarer Legend, 2 Stunden südwestlich von Budissin und 2 Stunden südöstlich von Bischofswerda entfernt gelegen.

Diehmen mit Neu-Diehmen auch Kleebusch genannt, 3/5 Stunden von Gaussig, gehört zu den 10 Ortschaften, welche nach Gaussig gepfarrt sind und zum Unterschiede von den nach Gaussig gewiesenen Meissnischen Ortschaften, die Dörfer der wendischen Pflege genannt werden.

Diehmen hat ein schönes Rittergut mit guten massiven Gebäuden, und grossen Wirthschaftsräumen.

Bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation stand dem Grafen Carl von Schall-Riaucour die Gerichtsbarkeit über Diehmen mit Neu-Diehmen oder Kleebusch zu.

Es bildet dieses Gut mit den Dominien Drauschkowitz, Gaussig, Medewitz mit Crostau, Rhodewitz mit Anneberg, Eulowitz, Bederwitz, Golenz, Malschwitz, Guttau, Brösang, Gleina, Wartha, Putzkau, Tröbigau, Naundorf, Zockau, Günthersdorf das von Schall-Riaucoursche Familien-Fideicommiss.

Diehmen wurde vom Grafen von Kaiserling acquirirt, dessen Gemahlin eine Comtesse Dallwitz aus dem Hause Königswartha war.

Im Jahre 1771 kaufte das Rittergut Andreas Reichsgraf von Riaucour, Churfürstl. Sachs. Conferenzminister und Geheime-Rath. Er ist der Stifter der Fidei-Commiss-Herrschaft, deren in diesem Album schon mehrmals Erwähnung geschehen.

Sämmtliche Felder und Wiesen des hiesigen Ritterguts sind an die Einwohner verpachtet und nur ein kleiner Theil wird besonders bewirthschaftet.

Die herrschaftlichen Waldungen sind sehr gut gehalten und regelmässig angepflanzt. Die Aufsicht führt der herrschaftliche Förster.

Indem wir den herrschaftlichen Hof verlassen, wollen wir uns nur noch auf die hiesigen Bauer- und Gärtner-Güter beschränken.

Es giebt hier 1 Ganzbauer, 1 Dreiviertelsbauer, 6 Halbbauern, 4 Grossgärtner, 2 Halbgrossgärtner, 6 Kleingärtner, 22 Häusler, 1 Schenke und 1 Mahlmühle.

In Neu-Diehmen sind 3 Kleingärtner, 6 Häusler und 1 Schankwirthschaft.

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/333&oldid=- (Version vom 2.10.2016)