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welcher 1811 mit Tode abging, von welchem solche auf den russischen Gesanden Georg Graf von Einsiedel überging.

In diese Besitzzeit fällt die Theilung Sachsens und die Herrschaft heisst nun Seidenberg-Reibersdorf oder auch nur Reibersdorf.

Letzterer hatte lange Zeit die ganzen Güter der Herrschaft durch seine Schwester Fräulein Charlotte Sophie Gräfin von Einsiedel verwalten lassen, bis solche der jetzige Besitzer der Reichsgraf, Kurt Heinrich Ernst von Einsiedel übernahm.

Friedersdorf hat, wie die Abbildung darthut, ein eigenes schönes Herrenhaus mit vortrefflichen Wirthschaftsgebäuden und einer guten Schäferei.

Der Rittmeister Johann Wilhelm von Kyau besass das Gut nebst Giessmannsdorf noch 1694. Derselbe hat durch seine Bauten beide Güter sehr verschönert, und haben ihm diese Orte überhaupt viel zu verdanken. Bei dem Rittergutsbrande in Giessmannsdorf, im Jahre 1682 traf denselben leider das grosse Unglück, dass seine Tochter in den Flammen umkam.

Der Ort Friedersdorf zählt unter seinen Einwohnern mehrere Leineweber und Leinwandhändler, welche die Messen in Leipzig und Frankfurt beziehen.

Das Patronatrecht über die Kirche in Friedersdorf stand sonst wechselweise den beiden Rittergütern von Friedersdorf und Giessmannsdorf zu. Letzteres ist daher in die Kirche zu Friedersdorf eingepfarrt, sowie auch das ganz nahe bei Friedersdorf liegende Zittel jetzt in die Kirche von Friedersdorf gewiesen ist.

Die Zeit der Erbauung der Kirche in Friedersdorf ist nicht mit Bestimmtheit anzugeben. Diese Kirche liegt auf einer Anhöhe, von welcher man eine weite Aussicht geniesst, und ist solche seit dem Jahre 1646 erbaut. Die frühere Kirche wurde im Jahre 1645 durch schwedische Soldaten ein Raub der Flammen, nebst der Pfarrwohnung, dem Schulhause, einem Bauernhof und einer Häuslerwohnung. Die jetzige Kirche hat ihre Erweiterung und Verschönerung seit dem Jahre 1835 erhalten. Im Innern ist vorzüglich durch die Versetzung der Kanzel von der Nordseite auf die Südseite eine Veränderung vorgenommen worden, eine Veränderung, die in so fern sehr zweckmässig zu nennen ist, weil dadurch eine neue doppelte Emporkirche gewonnen wurde.

Der jetzt nach Friedersdorf eingepfarrte Ort Zittel ging früher nach Oberullersdorf in die Kirche. Früher ging der Pfarrer und Schullehrer des letzteren Ortes zu den Taufhandlungen von Zittel in des Dorfes Kretzschamsgebäude wo eine eigene Stube dazu eingerichtet war, welche vom Besitzer dieses Gebäudes zu diesem Zwecke besonders gehalten wurde. Die dazu nöthigen Gefässe waren vom Orte selbst angeschafft.

Ein späterhin entstandener Streit gab die Veranlassung, dass der Rath zu Zittau die Zittler zum Kirchenbesuch nach Klein-Schönau anwies.

Mit Anfang des Jahres 1836 wurde Zittel endlich auf höhere Anordnung nach Friedersdorf eingekircht.

Der Ort Zittel selbst ist sehr alt und die Entstehung desselben, sowie der Ursprung des Namens ist unbekannt.

Doch müssen schon sehr frühzeitig Ritter hier gehaust haben. Der Platz, wo die Ritterburg gestanden haben soll, wird heute noch „der Wall“ genannt; Spuren und Ueberreste von Mauern sind nicht mehr vorhanden.

Seit dem Jahre 1380 schon gehört Zittel dem Rathe zu Zittau. Es liegt in einer wunderschönen Gegend, nahe auf der rechten Seite der Neisse, an der Strasse von Zittau nach Friedland, ganz nahe bei Friedersdorf, von dem es nur durch eine Brücke bei der Schäferei getrennt wird.

Friedersdorf und Zittel und Giessmannsdorf gehören zum Gerichtsamt Reichenau, zum Bezirksgericht Zittau, zur Amtshauptmannschaft des letzteren Orts, zum Regierungsbezirk Bautzen. – Friedersdorf zählt 115 bewohnte Gebäude mit 167 Familienhaushaltungen und 640 Einwohnern.

M. G.      
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/238&oldid=- (Version vom 2.10.2016)