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bis Pohla geschickt, habe es der damalige Geistliche von hier gewagt, den Weg zur Frau von Ponickau zu unternehmen und dafür habe sie ihm und allen seinen Nachfolgern in Pohla, auf ewige Zeiten von einem ihr zugehörigen Vorwerke in Nucknitz 11/2 Malter Korn und Hafer, als Decem vermacht, welcher bis auf die neusten Zeiten von dem Geistlichen zu Pohla von 2 Bauergütern, in welche das Vorwerk getheilt worden, erhoben wurde.

Die Reformation hat hier bald nach 1550 ihren Anfang genommen; denn 1554 ist ein gewisser Georg Stuhlschreiber von der Universität Wittenberg aus zum ersten Prediger in der lutherischen Kirche berufen und vom Dr. Pomerano ordinirt worden. Ueber die Erbauung der Kirche fehlen die Nachrichten. Ihre Bauart lassen ein graues Alterthum mit Gewissheit annehmen. Sie soll früher als eine Filia nach Crosswitz gehört haben, einem noch bestehenden katholischen[WS 1] grossen Kirchspiele. Im Jahre 1346 bei Errichtung des Meissner Episcopats war Pohla schon eine Mutterkirche und gehörte zum sede von Bischofswerda.

Was das Innere der Kirche anlangt, so ist sie zwar durch angebrachte Scheibenfenster und gänzliches Ausweissen lichtvoller geworden, allein sie ist zu klein für die Gemeinde.

Von Monumenten oder Epitaphien sind 2 vorhanden; eines zum Ehrengedächtniss einer Frau, Anna Helene von Ponickau, geborne von Bomsdorf, welche 1633 verstorben ist und das andere für Johann Georg von Ponickau, welcher im Jahre 1664 mit Tode abging.

Neben diesem letzteren ist rechts noch ein Degen befestigt; auf der linken Seite war eine Fahne und darunter ein Paar Sporen angebracht, welche aber seit 1813 verloren gegangen sind. Das Altarblatt scheint noch aus den Zeiten vor der Reformation herzustammen und hat 11 aus Holz geschnitzte mässig grosse Heiligenbilder.

Uebrigens ist jeden Sonn- und Festtag deutscher und wendischer Gottesdienst nach einander. Die deutsche Gemeinde ist die Stärkere.

Das eingepfarrte Dorf Schönborn liegt kaum 1/4 Stunde hinter Pohla an einem Berge, welcher gewöhnlich der Butterberg genannt wird, weil, der Sage nach, einst in der Pest daselbst der Bischofswerdaische Wochen- und besonders Buttermarkt soll gehalten worden sein.

Seinen Namen mag der Ort nur von seinen vielen schönen und vortrefflichen Quellen und Brunnen erhalten haben. In Schönborn ist kein herrschaftliches Schloss, noch sonst ein ausgezeichnetes Gebäude. Die Einwohner nähren sich vom Feldbau, viele auch treiben Leinweberei. Das kaum 5 Minuten von Pohla entfernte Dorf Stacha gehörte sonst in die Kirche zu Göda, ist aber seit dem Jahre 1817 nach Pohla eingepfarrt. Es war ehedem ein Pertinenzstück von Pohla und ist später als Ausgedünge erb- und eigenthümlich 2 Fräuleins von Ponickau überlassen worden, welche es ums Ende des vorigen Jahrhunderts an einen von König auf Pietzschwitz verkauften. Dieser schlug einen dazu gehörigen ansehnlichen Busch zu Pietzschwitz dazu, verkaufte frei die Stachaer Unterthanen, und behielt sich nur die Gerichtsbarkeit, die Schenke und die Schmiede vor. Endlich verkaufte er auch die beiden letzteren und behielt sich in der Schenke nur eine Oberstube zur Gerichtsstube vor. Zuletzt verkaufte er auch die Gerichtsbarkeit über das Dorf und zwar an einen Baron Prenzel von Pentzig, welcher in Dresden lebte und bis zur Einführung der neuen Gerichtsorganisation die Gerichtsbarkeit durch einen Gerichtsdirector verwalten liess.

Das Rittergut Pohla hat die Collatur über Kirche und Schule von Pohla.

Am Ausgange der an Pohla anstossenden Taucherwaldung war früher eine Capelle, in welcher ein Gnadenbild sich befand, zu welchem häufige Wallfahrten stattfanden.

M. G.     




Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: kotholischen
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/187&oldid=- (Version vom 19.9.2016)