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Nach diesem trat eine Trennung beider Güter ein, denn dessen Sohn, Hans Christoph, kaufte im Jahre 1663 das Niedergut Dieses ging 1674 durch Kauf an Hans von Schlief über. Im Jahre 1679 kaufte Hans Sigismund von Warnsdorf das Obergut, welches dessen Vetter, Hans Christoph von Warnsdorf, schon 1781 wieder von ihm erkaufte. Das Niedergut ging im Jahre 1688 an Hans Fabian von Ponikau durch Kauf über, welches dann die Wittwe des zuletzt genannten Herrn von Warnsdorf, als Vormünderin ihrer 3 unmündigen Söhne, erkaufte und so beide Rittergüter wieder in einer Hand vereinigte. Diese übernahm, zur Mündigkeit gelangt, Christoph Adolph Benjamin von Warnsdorf, welcher 1718 starb, und von seiner Gemahlin, einer gebornen von Einsiedel, zwei unmündige Söhne hinterliess, Hans Adolph und Gottlob Ferdinand Friedrich. Von deren Vormund übernahm 1726 Haubold Adolph von Warnsdorf das combinirte Gut, als er aber am 20. Juni 1729 gestorben war, brach Concurs aus und in demselben erwarb beide Güter am 13. Juni 1730 Hans Heinrich von Zeschwitz, welcher sie seinen beiden Söhnen übergab und sich in die Stille eines beschaulichen Lebens nach Herrnhut zurückzog, wo er am 9. December 1778, 83 Jahr alt, das Zeitliche segnete. Sein ältester Sohn, Carl Heinrich, war Landesbestallter und dann Landesältester des Markgrafthums Ober-Lausitz, ein Mann von ausgezeichneten Geistesgaben und vortrefflichem Character, der für seine Gutsangehörigen viel Gutes that und deshalb noch jetzt in dankbarem Andenken fortlebt.

Dies verdient er auch in der That, und die Erinnerung an ihn wird alljährlich durch ein Legat aufgefrischt, das er mit 1000 Thalern errichtete und von dessen Zinsen eine aus dem Orte gebürtige Braut eine Aussteuer erhält, sowie auch noch anderen Mädchen eine kleine Freude bereitet wird.

Die Stiftung, welche den Namen des Jungfernlooses führt, feiert alljährlich, am 9. October, als dem Geburtstage ihres Stifters, ihr Fest. Bei diesem kommen die Zinsen des oben genannten zu 5 procent angelegten Capitales, zur Vertheilung.

Der Stifter hatte nämlich im Laufe seiner vieljährigen Erfahrung die Bemerkung gemacht, dass selbst die grössten körperlichen Vorzüge und die besten moralischen und sonstigen Eigenschaften für arme Mädchen oft ein unüberstergliches Hinderniss der Ehe boten; um ihnen nun den Weg zu ebenen, setzte er jene Summe aus, die als eisernes Kapital hypothekarisch auf Taubenheim eingetragen ist.

Zur Begehung des Festes werden von der jedesmaligen Gutsherrschaft 6 Mädchen gewählt, die aus Taubenheim gebürtig, arm, und zwischen 18 und 24 Jahren alt sein müssen. Da sich Unbescholtenheit von selbst versteht, um zu der Wahl zugelassen zu werden, ist diese Stiftung zugleich von sehr günstigem moralischem Einflusse.

Die Wahl der glücklichen Empfängerin wird, um jede Partheilichkeit auszuschliessen, unter den 6 Candidatinnen durch das Loos getroffen, und diejenige von den Sechsen, welche das Loos zieht, das mit den Worten bezeichnet ist „erhält 40 Thaler“ darf über diese Summe zu ihrer Ausstattung verfügen, wenn sie sich im Laufe des nächsten Jahres verheirathet. Geschieht dies nicht, so verfällt das Geld der Gemeinde, die dann das Recht hat, es zu nöthigen Zwecken, und nach eingeholter Genehmigung der Gutsherrschaft, zu verwenden. Dies ist schon mehrmals der Fall gewesen und der Gemeinde dadurch mancher Vortheil erwachsen.

Die 10 Thaler, welche von den Zinsen noch übrig bleiben, werden unter den Pfarrer, den Schulmeister und unter die 5 Mädchen vertheilt, die bei der Verloosung leer ausgingen.

Der Begründer dieser Stiftung starb am 22. Mai 1795 und liegt auf dem Kirchhofe von Taubenheim unter einem einfachen Grabsteine beerdigt.

Nach seinem Tode fiel Taubenheim an seinen Bruder, Friedrich Christlieb von Zeschwitz, der sich, dem Beispiele seines Vaters folgend, zum grössten Theile in Herrnhut aufhielt, wo er auch im Jahre 1810 starb.

Von ihm erbten Taubenheim seine hinterlassenen Söhne, und im Jahre 1840 war es im Besitze der nachbenannten fünf Personen: des Appellationsgerichts-Präsidenten, August von Zeschwitz, welcher das Gut im Namen seiner Mitbesitzer administrirte; — des Kriegsministers, Johann Rudolph von Zeschwitz; — des Regierungsrathes Georg Ernst von Zeschwitz; — des Herrn von Zeschwitz auf Gerlachsdorf in Schlesien; — und des Herrn Emil von Zeschwitz. — Letztere Beide Söhne der verstorbenen Brüder erstgenannter Drei. Der gegenwärtige Besitzer ist der Herr von Nostitz und Jänkendorf, Schwiegervater des Herrn von Metzrad auf Hermsdorf und Zedlitz.

Ausser den beiden herrschaftlichen Höfen zu Ober- und Nieder-Taubenheim enthält das Gut eine Kirche, eine Pfarre, eine Schule, einen Gerichtskretscham, einen Gasthof, welcher an der Chaussee liegt, die von Neustadt nach Neusalza führt und im Jahre 1832 neu erbaut wurde, ferner zwei gewöhnliche Schenken, zwei Mühlen, drei Schmieden, neun Bauergüter, zweiundzwanzig Gärtner und hunderteinundsiebzig Häusler.

Der Ackerbau wird von den Einwohnern Taubenheim’s mit besonders grossem Eifer betrieben und zwar wegen der eigenthümlichen hier bestehenden Einrichtung. Es hat nämlich die Herrschaft ihr sämmtliches Feld an die Gutsangehörigen in kleineren Parcellen, wenigstens zu ein oder zwei Scheffel Aussaat, verpachtet, und die grösste Anzahl der Einwohner erzeugt sich auf den erpachteten Feldern den nöthigen Bedarf an Kartoffeln. Wegen des lehmigen und strengen Bodens erfordert aber die Erbauung dieser Frucht hier eben so viel Fleiss als Aufmerksamkeit, wenn sie nicht missrathen soll. Korn[WS 1] wird dagegen nicht in der gehörigen Menge erzeugt und muss der Mehrbedarf aus Bautzen, Schlesien oder Böhmen bezogen werden.

Die Kirche liegt mitten im Dorfe, und ist rings von schönen grossen Linden umgeben, die ihr ein sehr freundliches Ansehen verleihen. Sie ist von Steinen erbaut, der Thurm aber nur hölzern und das Dach mit Schindeln gedeckt. Sie hat zwei Emporkirchen, die zu beiden Seiten über einander stehen. Dem Altar und der Kanzel gegenüber ist die Orgel und unter dieser die herrschaftliche Loge.

Die Kirche gehörte zur katholischen Zeit unter das Decanat Bautzen,

  1. Vorlage: Koru
Empfohlene Zitierweise:
Gustav Adolf Pönicke (Hrsg.): Album der Rittergüter und Schlösser im Königreiche Sachsen III. Section. Expedition des Albums Sächsischer Rittergüter und Schlösser, Leipzig 1854–1861, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Album_der_Ritterg%C3%BCter_und_Schl%C3%B6sser_im_K%C3%B6nigreiche_Sachsen_III.djvu/138&oldid=- (Version vom 31.7.2018)