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Deutschland, und meine Herren Brüder, die Fürsten im nördlichen Deutschland, wären froh, wenn sie getan hätten, wie ich getan habe, und wenn die evangelische Kirche bei ihnen in einem so blühenden Zustande wäre, als bei uns (Synodalblätter aus Bayern S. 170)“. Jener Dekan fügte bei: „wir alle konnten der Richtigkeit dieser Behauptung nicht widersprechen“. Wir urteilen nicht weiter über diese Kundgebung. Aber auch Heinrich Thiersch behauptet: „Die Protestanten Bayerns haben die geistigen Güter, deren sie sich erfreuen, unter dem Schutze der Regierungsweise König Ludwigs sich erworben (Friedrich Thiersch’s Leben I, 258)“. Über das Abel’sche Regime spricht er sich dahin aus: „Was das kirchliche Gebiet betrifft, so darf nicht mit Schweigen übergangen werden, daß noch fortwärend viel Gutes gepflegt wurde. Noch galt das Prinzip, mit dem König Ludwig seine Regierung begonnen hatte, dass der Katholik echter Katholik und der Lutheraner Lutheraner im alten und geschichtlichen Sinne sein sollte. Die Förderung eines gediegenen theologischen Studiums in Erlangen dauerte fort – – Herr von Abel handelte edler als Herr...., der zu der Annahme Veranlassung gab, daß er den Rationalismus absichtlich hege und pflege, um die Auflösung des Protestantismus und dadurch den künftigen Sieg des Katholizismus zu fördern“. Harleß selbst hatte mitten im brennendsten Kampfe die Überzeugung, daß dem König die Absicht einer Gewissensbeschwerung oder Verfassungsverletzung fern gelegen sei (Bruchstücke aus dem Leben eines süddeutschen Theologen. Neue Folge, S. 63). Der Plan Abels ging aber offenbar darauf hin, dass in den vorwiegend katholischen Landesteilen der Protestantismus so viel wie möglich niedergehalten und eliminirt, der Katholizismus in jeder Weise gestärkt werde; Erhebung des Katholizismus, Einschränkung des Protestantismus war sein Trachten. Zu diesem Zweck wurde die II. Beilage zur Verfassungsurkunde, das sogenannte Religionsedikt, welches die Bestimmungen des Konkordats ermäßigen und die Parität sichern sollte, oft genug außer Wirksamkeit gesetzt und durch den königl. Erlaß vom 14. August 1838, welcher die Kniebeugung des Militärs vor dem Sanctissimum one Rücksicht auf die Konfession gebot, geradezu

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Adolf von Stählin: Löhe, Thomasius, Harleß. J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, Leipzig 1887, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Adolf_von_St%C3%A4hlin_-_L%C3%B6he,_Thomasius,_Harle%C3%9F.pdf/101&oldid=- (Version vom 31.7.2018)