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voraussetzt, wo Christi Wort und Geist regiert, was ideell ganz richtig ist, was aber in die Praxis übergeführt die Verweigerung der Kindertaufe in unzähligen Fällen zur Folge haben müßte. Wir haben uns deßhalb gewundert, daß eine sonst streng lutherische Stimme sich unbedingt zustimmend über Wichern’s Vorschläge auf dem Kirchentag geäußert und beigefügt hat: „einer solchen Reform würden Tausende unserer Gemeindeglieder beifallen“, während gerade das Gegentheil stattfinden dürfte, und auch sofort gewichtige Stimmen aus Würtemberg und vom Rheine sehr entschieden gegen das Wichern’sche Project sich ausgesprochen haben. Interessant war es auch, wie Professor Schaff für Wichern sich aussprach, aber auch vom amerikanischen Freiwilligkeitsprinzipe aus gegen Volkskirchenthum überhaupt sich erklärte. In der That würde man auf diese Weise, wenn sie überhaupt möglich wäre, puritanische und presbyterianische Anschauungen und Verhältnisse in unsere lutherischen Gemeinden herübertragen.

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 Es wird vor der Hand für unsere Confirmation bei Bestimmungen bleiben, wie sie Männer wie Höfling, Kliefoth und von Zezschwitz übereinstimmend aufstellen: „Was den Anspruch auf ihre Dienstleistung und auf den Empfang ihrer Gnadenmittel anbetrifft, so wird die Kirche nur gegen offenbar Unempfängliche und Unwürdige ausschließend verfahren dürfen, und es ist daher ganz in der Ordnung, wenn sie die getauften Kinder zur ersten Beichte und zum ersten Abendmahlsgenusse zuläßt, sobald sie in der christlichen Lehre als gehörig unterwiesen sich erweisen und ihr Taufbekenntniß und Taufgelübde selbst abzulegen im Stande sind“ (Höfling a. a. O. II, 481); „dafür ob Jemand zur vollen Sakramentsgemeinschaft zugelassen werden kann oder nicht, gibt es noch objective Kriterien: die Kirche kann sich überzeugen, ob der zu Admittirende auch hinreichend unterrichtet ist, ob er Buße und Glaube wenigstens auf der Lippe hat, ob er solche professio oris auch nicht mit seinem Wandel Lügen straft; und kann, indem sie nach diesen Kriterien annimmt oder abweist, wenigstens die offenbar Unwürdigen und Unreifen fern halten“ (Kliefoth, Confirmation S. 163); „ist’s nicht doch factisch so, daß die meisten Confirmanden eben nur