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Namen über solch Consistorium ordnen, der als Director solcher Sachen wäre und hätte dazu die weltliche Regierung im Stift und wären auch etliche Artikel zu stellen, wie derselbige dem Landesfürsten sollte verpflichtet sein“ etc. (Richter, Gesch. der ev. Kirchenverfassung S. 98). Das von den Theologen projectirte bischöfliche Amt erscheint doch hier unwiderleglich dem Landesfürsten ebenso untergeben, wie das Consistorium; letzteres wächst nicht aus dem Bisthum heraus, sondern dieses ist der Abschluß von jenem. Der Bischof ist Director, primus inter pares, und steht seinem Collegium nicht anders gegenüber als gegenwärtig etwa ein geistlicher Präsident einer collegialen kirchlichen Behörde. Es liegt dieß ja auch in der Natur der Sache. Hat der Bischof kein jus divinum mehr und steht ihm ein Consistorium gegenüber, so hört seine Stellung auf eine rein automatische zu sein; die episkopale Verfassung geht von selbst in die consistoriale über, oder amalgamirt sich doch mit dieser.

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 Nur noch ein Fall kam in Deutschland vor von evangelischer Besetzung eines Bisthums, nämlich des Bisthums Merseburg im Jahre 1544 durch den edlen Fürsten Georg von Anhalt. Auch diese Besetzung ging von weltlicher Seite, von dem Herzog Moritz von Sachsen aus, und erhielt dann kirchliche Approbation und Weihe. Aber auch hier wurde ein weltlicher Administrator eingesetzt, welcher wiederum ein Consistorium einsetzte, das der Bischof leitete. Melanchthon schrieb 1544 an Georg von Anhalt: de senatu ecclesiae omnino nullum alium senatum vellem constitui quam consistorium, cui in causis difficilioribus princeps ex aula et academia viros optimos et eruditissimos adjungere potest. Daß übrigens in Deutschland dergleichen Anlehnungen evangelischer Institutionen an die frühern episkopalen Formen und Institute sich schwer durchführen ließen, bewies der Erfolg; beide Bischöfe konnten sich nicht halten. Es lag auch in dem ganzen Verhältniß etwas innerlich Unangemessenes, weniger in dem Gedanken an und für sich als in der Art der Ausführung unter den besonderen, geschichtlich gegebenen Verhältnissen. Es ist höchst lehrreich, wie Bugenhagen dieß empfand, als er zum Bischof von Cammin begehrt