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bitten und vermahnen wir euch, Pfarrherr, guter Freund, daß ihr bei euch zu N. veste darüber haltet, wie es denn der Visitation Artikel und hernach Churfürstlicher Receß beschlossen.“ Luther beruft sich hier gegen einen willkührlichen Eingriff des Raths auf eine der landesherrlichen Auctorität unterstehende kirchliche Ordnung. Besonders klar redet Luther über das ganze Verhältniß in der Auslegung des andern Capitels des Ev. Johannis (Walch VII, 1741 ff.). Er sagt hier: „Bis an’s Ende der Welt sollen die zwei Regimente nicht in einander gemenget werden – – denn es ist weit ein ander Ding um das Reich Christi, denn um das weltliche Regiment, welches denen Fürsten und Herren befohlen ist. – – Dargegen so wollen jetzt die weltlichen Obrigkeiten, die Fürsten, Könige und Adel auf dem Lande, auch die Richter auf den Dörfern das mündliche Schwert führen, und die Pfarrherrn lehren, was und wie sie predigen und den Kirchen vorstehen sollen. – – Denn man macht aus dem Faustamt ein mündlich Amt und wollen die weltlichen Herren das geistliche Regiment führen und den Predigtstuhl und die Kirchen regieren, daß ich predigen soll, was der Fürste gerne hört. – – Wie denn unter dem Pabstthum geschehen ist, da die Bischöfe zu weltlichen Fürsten worden sind. Und wenn jetzt die weltlichen Herren zu Päbsten und Bischöfen werden, daß man ihnen predige und sage, was sie gerne hören, so predige zu der Zeit der leidige Teufel; der wird auch predigen. Wir aber mögen Gott bitten, daß beide Theile nicht also ihres Amtes mißbrauchen.“ Hier ist doch ganz klar, in welchem Sinne Luther will, daß die Fürsten das geistliche Regiment nicht führen, ganz in dem Sinne, in welchem jeder, der überhaupt auf dem unwandelbaren Grunde des Evangeliums steht und irgend eine Selbständigkeit der Kirche und des kirchlichen Amts anerkennt, auch jetzt noch, mag er sonst noch so sehr für l. K. und den Summepiskopat der Fürsten sein, einer unmittelbaren Einwirkung der weltlichen Macht auf die Predigt des Evangeliums, auf die Innenseite der evangelischen Amtsführung sich erwehren müßte. Alle diese Aeußerungen Luther’s dienen nur dazu, ihn von dem Vorwurf zu reinigen, als habe er durch Aufrichtung der fürstlichen Kirchengewalt die Kirche selbst um