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sich waffneten. Das Resultat gelehrter Untersuchungen über die Frage: ob die Bekenner der Mosaischen Religion am Sabbath fechten dürfen, schloss sich mit ihrer behaupteten Unfähigkeit zum Kriegsdienste, das in ihrer Religion gegründete Verbot mancher Speisen, so wie grössere Zahl und Verschiedenheit ihrer Festtage, diente zum Beweise, dass kein Beschnittener in christliche Zünfte und Gewerke eintreten könne. Die der ehemahligen Jüdischen Staatsverfassung zum Grunde liegende, nach den Maximen menschlicher Politik nicht denkbare Theocratie, sollte die Ungeneigtheit der Israeliten unter die Anordnungen eines weltlichen Oberhaupts sich zu fügen bewähren. Aus den Satzungen ihrer Religion und Politik wurde nicht allein abstrahirt, dass ihre nähere Verbindung mit andern Nationen unmöglich, ihre Unterwerfung unter derselben Bürgerpflicht, und demselben Bürgergesetz, so lange der Glaube ihrer Väter der ihrige bleibe, nicht denkbar sey, sondern auch, dass Ueberlistung und Betrug gegen Fremde, so wenig in Gemässheit jener ihnen verboten, als wenig ihrem Eide nur die mindeste Glaubwürdigkeit beyzumessen sey. Kein Laster endlich dessen die Israeliten nicht fähiger, kein Verbrechen, zu welchem sie nicht geneigter, wie jeder andere Sterbliche, und allenthalben das Resultat, dass sie unfähig seyn, gute und brauchbare Mitglieder des Staats mit gleichen Rechten, aber