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Nach dem zweiten Postulat pflanzt sich in jedem dieser Systeme das Licht in Kugelwellen fort, und zwar mit der nämlichen Geschwindigkeit (Postulat der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit).

Das erste Postulat schließt die Möglichkeit einer absoluten Raum- und Zeitmessung aus; auch in Hinsicht auf die Definition von Raum und Zeit sind alle ausgezeichneten Bezugssysteme mit einander gleichberechtigt. Zwischen den Koordinaten und Zeiten in zwei solchen Bezugssystemen und bestehen in der Relativitätstheorie gerade die Beziehungen (243, 243c), wobei jedoch, dem zweiten Postulate gemäß, zu setzen ist:

(246)

und somit

(246a)

Mathematisch ist demnach die Einsteinsche Theorie mit der Lorentzschen äquivalent. Von aus betrachtet, weisen die Maßstäbe in die Lorentzsche Kontraktion auf, und die Einsteinschen Uhren zeigen die Lorentzsche Ortszeit an. Nur erfolgt in der Lorentzschen Theorie die Ableitung der raumzeitlichen Transformationsgleichungen auf induktivem Wege, unter Heranziehung der Hypothese von der elektromagnetischen Konstitution der Materie. Bei Einstein werden die Transformationsformeln für Koordinaten und Zeit deduktiv aus den beiden Grundpostulaten gewonnen; alles Hypothetische wird in diese beiden Postulate verlegt.

Bei Lorentz folgt aus der Hypothese der elektromagnetischen Natur aller Kräfte, daß sich im Vakuum alle Vorgänge mit Lichtgeschwindigkeit fortpflanzen, und daß so im bewegten Systeme die Zeitregulierung nur nach der Skala der optischen Ortszeit erfolgen kann. Einsteins Postulate enthalten nicht die Hypothese des universellen Elektromagnetismus. Doch folgt auch aus ihnen, daß alle Kräfte im Vakuum sich mit Lichtgeschwindigkeit ausbreiten. Denn hätte etwa die Schwerkraft eine größere Geschwindigkeit, als das Licht, und benutzte man