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so kann (241) auch geschrieben werden:

(241c)

Es wird demnach die Richtung des relativen Strahles durch den von der gleichzeitigen Lage der Lichtquelle aus gezogenen Fahrstrahl angezeigt, d. h. in einem gleichförmig bewegten Systeme sieht man die Lichtquelle dort, wo sie sich gerade befindet. Die gemeinsame Bewegung von Lichtquelle und Beobachter ist demnach durch Beobachtung der Strahlrichtung durchaus nicht festzustellen.

Dagegen sollte man vermuten, daß die Erdbewegung sich durch Messung des Lichtweges feststellen ließe. Denn die durch gehende Fläche konstanten absoluten Lichtweges ist eine Kugel um der Punkt jedoch, von welchem die relativen Strahlen ausgehen, liegt exzentrisch zu dieser Kugel. Somit würden sich einer gegebenen Länge des absoluten Lichtweges verschiedene Längen des relativen Lichtweges zuordnen, je nach der Richtung des Fahrstrahles . Es fragt sich, ob auf Grund dieses Umstandes durch Interferenzmessungen ein Einfluß der Erdbewegung festzustellen sein könnte. Die Untersuchung dieser Frage wird durch die folgenden geometrischen Betrachtungen vorbereitet.

Aus dem Dreieck (Abb. 11), mit den Seitenlängen folgt:

somit bestimmt sich, bei gegebenem relativem Lichtweg , der absolute Lichtweg aus der Gleichung zweiten Grades

Für das stets positive erhält man

oder

(242)