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Durchlaufen eines im bewegten System geschlossenen Weges. Gibt man die Lichtzeichen nicht direkt von nach , sondern schaltet eine Reihe von Zwischenstationen ein, so gelangt man zu demselben Werte der Ortszeit; es kommt nur die Differenz der parallel der Bewegungsrichtung des Systemes gemessenen Koordinaten von Endpunkt und Anfangspunkt des im relativen Strahlengang durchlaufenen Lichtweges in Frage; diese gibt, mit multipliziert, die Abweichung der Ortszeit von der allgemeinen Zeit an.

Aus der Definition der Ortszeit fließt nun die selbstverständliche Folgerung: Die zur Durchlaufung einer gegebenen Strecke im bewegten System erforderliche Lichtzeit ist von der Geschwindigkeit des Systemes unabhängig (was Größen erster Ordnung in anbelangt), wenn sie durch die Differenz der Ortszeiten gemessen wird, die dem Entsenden und dem Eintreffen des Lichtes entsprechen. Die so gemessene Lichtzeit ist eben nicht , sondern ; jedoch ist der durch geteilte im relativen Strahlengange durchlaufene Lichtweg. Dieser Lichtweg ist für eine Strecke von gegebener Länge von deren Orientierung gegen die Bewegungsrichtung des Systemes unabhängig.

Wir sind jetzt in der Lage, zu beurteilen, inwieweit die Beobachtung den Einfluß der Erdbewegung auf die Lichtzeit feststellen könnte. Wird die Lichtzeit mit Hilfe von rotierenden Spiegeln, Zahnrädern oder dergleichen gemessen, so kommt es darauf an, durch welche Mittel die Stellung derselben reguliert wird. Wird sie durch optische oder elektromagnetische Mittel reguliert, so kommt das auf dasselbe heraus, als wenn die Zeitmessung nach Ortszeit geschieht. Alsdann fällt jeder Einfluß der Erdbewegung fort, es ergibt sich dieselbe Lichtzeit, ob nun der Strahl parallel oder entgegen der Bewegungsrichtung der Erde sich fortpflanzt. Um den Einfluß der Erdbewegung festzustellen, bedarf es einer nicht elektromagnetischen Kontrolle der Apparate. Dabei müßte die Stellung der