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zu einer um die Latenszeit zurückliegenden Zeit . Zur Zeit , wo das Licht in anlangt; befindet sich die Lichtquelle im Punkte ; sie hat die Strecke zurückgelegt. Der nach dem Aufpunkte hin von dem gleichzeitigen Orte der Lichtquelle aus gezogene Fahrstrahl mag jetzt mit (statt mit ) bezeichnet werden. Es ist

(232b)

Da die absolute Strahlrichtung anzeigt, so ist

es folgt mithin aus (232) und (232b)

(232c)

Es wird demnach die Richtung des relativen Strahles durch den von der gleichzeitigen Lage der Lichtquelle aus gezogenen Fahrstrahl angezeigt, d. h. in einem gleichförmig bewegten Systeme sieht man die Lichtquelle dort, wo sie sich gerade befindet. Die gemeinsame Bewegung von Lichtquelle und Beobachter ist demnach durch Beobachtung der Strahlrichtung durchaus nicht festzustellen.

Ähnlich wie mit der Richtung verhält es sich mit der Farbe des Lichtes. Hatten wir doch bereits in § 14 gezeigt, daß bei einer gemeinsamen gleichförmigen Translation der Lichtquelle und des Beobachters die Dopplersche Korrektion fortfällt. Die Schwingungen irdischer Lichtquellen werden von einem mit der Erde bewegten Beobachter richtig gezählt. Auf die wahrgenommene Farbe ist demnach die Erdbewegung gleichfalls ohne Einfluß.

Dagegen sollte man vermuten, daß die Erdbewegung durch Messung der Lichtzeit sich feststellen ließe. Denn die seit dem Augenblicke des Entsendens verstrichene Zeit ist konstant auf Kugeln, die um den Ort des Entsenders (Abb. 2) gezogen sind. Der gleichzeitige Ort der Lichtquelle liegt