Samoanisches märchen (Internat. Archiv, XIII, s. 232). Zwei brüder finden auf dem wege ein goldenes idol, auf dessen rückseite geschrieben steht: „Wenn du in not bist, so wasch dieses idol.“ Der eine versucht es: es erscheinen männer, frauen und kinder, welche rufen: „Was fehlt euch?“ „Wir möchten ein haus haben“. Zugleich steht ein wunderbar schönes haus vor ihnen. Das volk macht den einen knaben zum könig, den anderen zum vizekönig.
Der empfang des zaubergegenstandes (der zaubergegenstände?) unter der erde in dem ersten dieser märchen gleicht auffällig dem im Aladdinmärchen (man beachte auch die „lampe“). In dem andern sind das waschen des zaubergegenstands und die herbeizauberung des hauses bemerkenswerte züge.
Auch in den varianten des zauberringmärchens findet man zuweilen stellen, die auf das märchen von Aladdin hinweisen:
Ap 1. Uhtua: Vermischung des zauberringmärchens mit dem märchen von Aladdin.
Ab 2. Ulvila. – Ah. Sakkula. – Ha 5. Gouvern. Rjäsan. – Ha 7. – Hb 2. Vergleiche den empfang des zaubergegenstands unter der erde.
Ad 5. Sysmä. – Bb 3. – Ha 1. Gouvern. Nowgorod. – Hb 4: Mit hilfe des ringes beschaffte steine (gegenstände) werden als geschenk an den hof gebracht. Dies erinnert an die unterirdischen steine des märchens von Aladdin.
In dem berber- und dem samoanischen märchen, die sich, miteinander verglichen, auf ganz verschiedene weise gestaltet haben, dürfen wir natürlich unter keinen umständen das vorbild des schriftlichen Aladdinmärchens sehen. Sie sind ebenso wie die betreffenden partien in den varianten des zauberringmärchens ohne zweifel ableger des letzteren.
Die entstehung
des Aladdin-
märchens.
Wir finden zum märchen von Aladdin im volksmunde kein anderes vorbild als das unserer untersuchung zugrunde liegende zauberringmärchen.
Antti Aarne: Vergleichende Märchenforschungen. Société Finno-ougrienne, Helsingfors 1908, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Aarne_Vergleichende_M%C3%A4rchenforschungen.djvu/91&oldid=- (Version vom 31.7.2018)