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Übertrag 58.949 01 01
14 neue Laden auf dem Steinweg 00.571 07 03
3 Laden unter dem Blei auf dem Markt nebst 1 Keller und 1 Speicher 000.42 01 0
Neue Erbzinsen bei den Mauern „al umb“ 00.129 08 0
Verkaufte Leibrenten 01.666 08 0
3 verkaufte Pferde 00.162 06 0
6 Darlehen 07.058 04 0
Gesammteinnahme   68.579 11 04
Die Ausgaben betrugen  68.359 01 04
Also blieb der Stadt übrig   00.120 10 0

Um die Einnahmen zu erschwingen, waren aber, wie wir sehen, neue Anleihen nöthig geworden und die alten waren nur zum Theil getilgt, deshalb schließt die Rechnung mit dem Pleonasmus: Alsus blift die stat schuldich van alre scholt, die sie schuldich is ain den personen herna beschreven summa 5121 gulden“ oder den Gulden, wie es in der Rechnung heißt, zu 4 M. 2 S. gerechnet 21.458 M. 4. S.

Das Verhältniß der Leibrenten zu den Gesammtausgaben ist ein ziemlich konstantes; in den frühern Jahren machen jene etwas mehr, in dem letzten etwas weniger als die Hälfte von diesen aus, nur im Krönungsjahr des Wenzel 1376, wo die Ausgaben durch die Feierlichkeiten und Geschenke weit über den gewöhnlichen Etat sich steigerten, erreichten die Leibrenten davon wenig mehr als ein Drittel. In den Ausgaben für die Krönungsfeierlichkeiten, für die Aufrechthaltung des Landfriedens und für die neue Befestigung der Stadt mit Mauern und Thürmen, sind die Ursachen der zunehmenden Schulden zu suchen. Dieser Ansicht war schon König Wenzel, der in seiner (S. 28) erwähnten kostbaren Bestätigungs-Urkunde der Aachener Privilegien vom Jahre 1376 bekennt, die Stadt Aachen sei von schwerer Schuldenlast gedrückt, weil die Bürger zur Erhaltung und Befestigung seines königlichen Sitzes zu seinem und des röm. Reiches Nutzen und Ruhm große Unkosten und Auslagen zu machen hätten, und ihnen deshalb in Gnaden erlaubt, alle Gemeindegüter über und unter der Erde nach Belieben in Erbpacht zu geben, und von Handel und Gewerben beliebige Steuern „steuras seu accisias“, sowohl zur Befestigung der Stadt, wie zu andern Verwendungen zu erheben. Nachweislich sehen wir an der Aufführung der neuen Erbzinsen, daß unsere