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Papst Bonifacius IX. durch ein eigenes Breve[1] alle Groß- und Kleinrathsversammlungen, deren wir am Ende des 14. Jahrhunderts gewöhnlich in jedem Monate 4 aufgezeichnet finden, mit einer h. Messe zu beginnen. Am 1. Mai, dem Feste der Patronen der Kapelle, hielten die Minderbrüder darin feierliches Amt, dem die ganze Bürgerschaft auf dem Saale beiwohnen durfte. Deshalb verlieh Papst Alexander VII. im Jahre 1667 am 18 März für die Frist von fünf Jahren allen Gläubigen, welche am Tage des h. Philippus und Jakobus die Rathhauskapelle oder den Altar derselben besuchten, unter den gewöhnlichen Bedingungen vollkommenen Ablaß. (Diese Urkunde ist im Stadtarchiv vorhanden).

Während seiner Nuntiatur hatte Fabius Chigi, der spätere Papst Alexander VII., einige Zeit in Aachen zugebracht, bei den Regulirchorherren gewohnt und die Stadt lieb gewonnen. Nach dem schrecklichen Brande vom Jahre 1656 hatte der Magistrat sich um Unterstützung an den h. Vater gewandt und von demselben ein baares Geschenk von 4000 Scudi erhalten. Zur dankbaren Erinnerung an diese Wohlthat wurde oberhalb der Rathhauskapelle das Bildniß des Papstes, auf Leinwand gemalt, mit einem Lorbeerkranz von Gyps auf der Wand befestigt mit folgender Inschrift[2]: „Alexandro VII., pontifici maximo, quod nuntii apostolici olim munere hic diffungens regalem hanc sedem coluit, dilexit, eandem mox summo admotus fastigio anno 1656. secunda Maji fatali incendio penitus ferme consumptam misereque affictam eximia liberalitate sua erexit, recreavit, senatus populusque Aquensis in perpetuam tanti beneficii memoriam hoc monumentum erigi curavit anno 1657.“ „Dem Papste Alexander VII., – weil er einst das Amt eines apostolischen Nuntius hier bekleidend diesen königlichen Sitz ehrte und liebte, bald darauf zur höchsten Würde erhoben denselben, als er 1656 am 2. Mai durch eine verhängnißvolle Feuersbrunst beinahe ganz verzehrt und jämmerlich zugerichtet worden, durch seine außerordentliche Freigebigkeit wieder aufrichtete



  1. Diese Urkunde wurde nebst vielen andern während der französischen Occupation nach Paris geschleppt und ist leider nicht zurückgebracht worden. Den Inhalt derselben kennen wir aus Meyers Chronik S. 362 § 28.
  2. Schreiber dieses kam, als im Jahre 49 das Portrait von der Wand entfernt wurde, noch eben zur rechten Zeit, um die Inschrift zu retten, die für uns um so werthvoller ist, als sich kein Breve über das Geschenk vorfindet.