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Wochen des Jahres 1339 und 1340“, worin auch schon von Zahlungen an Kugeln für die Hirzschützen Rede sein soll, bisher gar keine Erwähnung gefunden. Das geschah aus dem einfachen Grunde, weil schier alle an der betreffenden Stelle der „Geschichte der Stadt Aachen“ gemachten Angaben auf Irrthum beruhen. Die genannte Rechnung ist nicht aus dem Jahre 1340, sondern aus dem Jahre 1440. In derselben wird nur das Jahr 40 ohne das Jahrhundert angegeben, wie das oft in Urkunden der Fall ist. Daß aber nicht 1300, sondern 1400 vorzusetzen ist, ergibt sich klar aus dem darin enthaltenen Werthe der Mark verglichen mit dem Goldgulden. In der mit dem vollen Datum versehenen Rechnung von 1338 ist 1 Guld. = 12/5 M., in derjenigen von 1344 ist 1 Guld. = 13/4 M. In einer andern vollständig datirten von 1441 gilt der Gulden 52/3 M. Genau denselben Werth hat der Gulden in der fraglichen Rechnung. „It. hed meister Symon 50 guld. valent 2831/3 M.“ Also gehört sie dem Jahre 1440 an. Sie umfaßt auch nicht bloß einige Wochen, sondern die Auszahlungen eines Empfängers der Bieraccise und die Ausgleichung derselben mit seiner Einnahme über 26 „Veirtziennacht“, d. h. über 26 Vierzehnnächte oder 52 Wochen, also über das ganze Rechnungsjahr 1440. Sie enthält auch keine „Zahlungen an Kugeln für die Hirzschützen“, „so mit Bogen schießen“, wie Noppius sagt. „Den Schutzen“ werden allerdings „zo yre kogelen 50 M.“ ausgezahlt. Von solchen kogelen ist aber schon in der Rechnung von 1334 Rede, als man in Aachen noch nicht an Pulver, geschweige an Kugelgewehre dachte; 1383 heißt es „dat duche von den kogelen kost 22 M.“ und 1390 kommt eine Ausgabe vor für „heutzkogelen“, d. h. Kopfkaputze.

Kogeln ist nur eine Corruption des latein. cucullus und bedeutet hier wie an vielen andern Stellen: Kaputze oder Kaputzmantel.

Gehen wir nach dieser Einschaltung zu den Ausgaben über, die im Jahre 1349 bei der Krönung Karls IV. gemacht wurden. Seine Wahl und Krönung war Anfangs nicht unbestritten. In den Zwistigkeiten über die Grenzen der weltlichen und geistlichen Gewalt zwischen seinem Vorgänger Ludwig dem Bayer und den Päpsten Johann XXII. und Clemens VI. hatten die deutschen Fürsten und Städte sich getheilt. Von beiden Päpsten war Ludwig wegen seiner anmaßenden Übergriffe in die kirchlichen Gerechtsame mit dem Bannfluche belegt worden. Aachen, ob freiwillig oder gezwungen,