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verwandt, nur ein Posten findet sich im J. 1385. „It. Laurens van veil schrivens durch tiair ind van encke 12 M.“ Für vieles Schreiben das Jahr hindurch und für Dinte werden also nur 12 M. verausgabt. – Briefposten und Postwagen gab es noch nicht, deshalb wurden alle Bestellungen durch Boten und zwar wegen der schlechten Landstraßen meistens zu Pferde besorgt, und alle Verhandlungen in persönlichen Zusammenkünften abgemacht. Die Botendienste nehmen jedes Jahr einen bedeutenden Theil, manchmal mehr als ein Zehntel der ganzen Ausgabe in Anspruch; diese betrug im Jahre 1344: 18.337 M. und die Botendienste und Gesandtschaften „expensae nunciorum hinc inde missorum“ 1991 M., wobei die Reisen der Bürgermeister nicht mitgerechnet sind.


Faustkämpfer.

In allen Rechnungen kommen „pugilatores Kempen“ Faustkämpfer vor, jeder in der ersten Hälfte des Jahrhunderts mit 1, im letzten Viertel desselben mit 2 M. monatlich besoldet (gerade in dem Verhältniß war die Mark im Werthe gesunken), außerdem auf Stadtkosten gekleidet. Zuweilen hatten sie die Rechte der Stadt mit der Faust zu vertreten. 1338 ist Rede von einem Streithandel der Stadt mit einem Herrn Harkrad von Schoynnecken, den die Faustkämpfer Scotard und Beysennecken ausmachen sollten. Sie werden von einem Meister Wiricus unterrichtet, wofür dieser 25 kleine Goldgulden oder 33 M. 9 S. nebst Kleidern und für sich, seinen Diener und die Kempen freie Zeche erhält. Dieser Harkrad scheint ein gefährlicher Kamerad gewesen zu sein, denn es werden Briefe gegen ihn und seine Gefährten erlassen und Fanggeld gegen sie ausgesetzt, und drei Kundschafter aufs Land geschickt, um zu erfahren, ob er einen Zug ausführe, und ob er etwas und was er vorhätte. „It. tribus pescrutatoribus emissis in terram ad percipiendum et videndum, si ipse dominus Harcradus aliquam expedicionem faceret et de proposito suo, siquid proponeret.“ Dann wird der Zweikampf angesagt, die Streitkolben werden mit Riemen, und die Kämpfer mit Gürteln und leinenen Hosen versehen. „It. pro duobus kampkluppel preparandis corrigeis et zonis, It. pro cingulis pugilatorum. It. pro lineis bracis pugilatorum.“ Doch zum Glücke wurden die Kampklüppel nicht mit Blut geröthet und die leinenen Hosen kamen nicht in Gefahr, es ging wie es in der Kölner Chronik heißt: In dem