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oder photographische Aufnahme der dem Abbruch oder der Veränderung verfallenen bemerkenswerten Bauten veranlassen und diese Aufnahmen dem Stadtmuseum überweisen. Es wurde ein Presse-, Bauordnungs-, Denkmal- und bildliche Aufnahme-Ausschuß gebildet, auch aus Nicht-Vereinsmitgliedern, z. B. der Kgl. Kommission für Erhaltung der Kunstdenkmäler, mit welcher im engen Einvernehmen gearbeitet werden sollte. Vorsitzende wurden Baurat Karl Schmidt und Oberbaurat Grimm.

In der Arbeitsrichtung des Ausschusses lag es, sich selbst nach und nach zu überholen, wenn das auch nicht völlig, z. B. vor allem im ersten Punkte, der Aufklärung und Belehrung der Einwohnerschaft zu erwarten ist, wozu zahlreiche Zeitungsartikel und Hinweise, vor allem aus Professor P. Schumanns Feder dienen sollten. Aber in dem zweiten (in den Satzungen Punkt 2, 3 und 5), der Erwirkung von gesetzlichen Vorschriften zur Erhaltung des Stadtbildes im allgemeinen und im einzelnen, soweit mit der Entwicklung der Stadt vereinbar, und der Erteilung von Gutachten und Ratschlägen kam man rasch weiter, und zwar in der Mithilfe bei der Vorbereitung der Verordnung (des Ministeriums des Innern vom 12. März 1904 an die Kreishauptmannschaften), betr. den Schutz kunstgeschichtlich wichtiger Bauwerke, – das Großherzoglich Hessische Denkmalschutzgesetz war vorbildlich, – und bei dem Landesgesetz gegen die Verunstaltung von Stadt und Land (10./15. März 1909), in welchem das Gutachten des Vereins zu den Punkten Reklame, Baufluchtlinien-Änderung, Sachverständige bei Polizeibehörden verwertet ist.

Ferner dem städtischen Baupolizeiamte gegenüber, welches bereits auf eine Eingabe vom 27. Januar 1903 allgemein zusagte (21. Febr.), daß der Oberbaukommissar in ihm geeigneten Fällen mit dem Ausschuß ins Vernehmen treten solle. Der Ausschuß fertigte von 1904 an ein Verzeichnis der künstlerisch und geschichtlich merkwürdigen Häuser Dresdens an, deren Erhaltung wertvoll sei, zur Eintragung in die Stadtpläne und zur Berücksichtigung bei Baugenehmigungen durch das Baupolizeiamt. Die neue Bauordnung vom 17. März 1906 berücksichtigte die Wünsche des Denkmalausschusses in § 7 (die tunlichste Erhaltung geschichtlich oder künstlerisch wertvoller Bauwerke) und § 63, 2 (bei Bauten an oder in der Umgebung solcher Bauwerke Rücksichtnahme, daß sie in ihrer äußeren Erscheinung tunlichst unbeeinträchtigt bleiben und das Gesamtbild sich ihnen anpaßt). Die Bauakten der in jenem Verzeichnis genannten Grundstücke sind mit rotem Zettel (Vermerk: kunsthistorisch wertvolles Gebäude) versehen.

Am 17. März 1911 wurde dann ein abgeschlossenes Verzeichnis der zu schützenden Stadtbilder und Einzelbauten, sowie (nach Einholung von Auskünften aus Straßburg, Hildesheim und Frankfurt) ein Gutachten über das Verhältnis zwischen Ankauf und Verwertung der angekauften Baudenkmäler übergeben.

Auf Wunsch der Amtshauptmannschaften Dresden-Altstadt und -Neustadt ist von 1907 ab (bis 1909) auf verschiedenen Exkursionsfahrten

Empfohlene Zitierweise:
Georg Hermann Müller: Fünfzig Jahre Verein für Geschichte Dresdens 1869–1919. Druck von Wagner und Humann, Dresden-N., Dresden 1919, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:50JVereinGeschichteDresden1919.djvu/46&oldid=- (Version vom 14.9.2022)